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Innenminister Stahlknecht zum heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts.

Der Minister für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht, begrüßt das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom heutigen Tage zum Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Dezember 2014. Mit dem Urteil ist Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen worden.

Das Urteil hat für die Erhebung von Beiträgen für den Anschluss an zentrale Abwasserbeseitigungsanlagen im Zeitraum vor 2015 Rechtssicherheit geschaffen. Die zuständigen kommunalen Aufgabenträger sind nunmehr in der Lage, die noch offenen Fälle der Abgabenerhebung juristisch abzuschließen. Zugleich hat das Urteil das Ziel des Gesetzgebers gestärkt, für die Gleichheit der Abgabenbelastung unter allen denjenigen Sorge zu tragen, die aus dem Anschluss an Abwassereinrichtungen Nutzen gezogen haben und weiterhin Nutzen ziehen. Dies war ein zentrales rechtsstaatliches Anliegen des Gesetzgebers.