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DGB / Körzell: Autobahnprivatisierung nicht endgültig vom Tisch

Vor der morgigen abschließenden Bundestagsabstimmung über die Bundesfernstraßengesellschaft sagte DGB-Vorstand Stefan Körzell ( Foto ) am Mittwoch in Berlin:

„Dank breiter Proteste haben die Koalitionsfraktionen den Regierungsentwurf grundsätzlich verändert. Dabei wurden viele DGB-Forderungen berücksichtigt, vor allem hinsichtlich der Privatisierungsgefahren, aber auch für die Beschäftigten der Landesauftragsverwaltungen und Straßenmeistereien. Der ursprüngliche Plan des Bundesfinanzministers, die öffentliche Infrastruktur zu privatisieren und so für Renditewünsche von Banken und Versicherungen zu öffnen, ist aber nur vorläufig vom Tisch, weil er in Teilen nicht grundgesetzlich ausgeschlossen ist. Die nächste Bundesregierung kann die nun als GmbH zu gründende Autobahngesellschaft später doch in eine Aktiengesellschaft umwandeln – aber nur mit Zustimmung des Bundestages. Die Gewerkschaften werden das weiter kritisch begleiten. Wir setzen darauf, dass die nun vereinbarten Kontrollrechte des Bundestags erhalten bleiben. Die Privatisierung über öffentlich-privaten Partnerschaften für Teilstrecken ist weiterhin möglich, die öffentliche Debatte darüber muss fortgesetzt werden.

Ob so – mit der neuen Gesellschaft - der enorme Investitionsstau bei Straßen und Brücken in den nächsten Jahren abgebaut werden kann, steht in Frage. Denn die Straßenbauverwaltungen der Länder bis 2021 in eine einheitliche Struktur zu überführen und gleichzeitig das Autobahnnetz funktionsfähig zu halten, ist eine Mammutaufgabe. Die Kompetenzen der verbleibenden Landesverwaltungen müssen erhalten bleiben.

Um die volle Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur schnell wiederherzustellen, müssen die Planungskosten für alle Bundesfernstraßen durch den Bund erstattet werden. Zudem sollte der Bund ein unter parlamentarischer Kontrolle stehendes Sondervermögen in Höhe von 45. Mrd. Euro für nachholende Sanierung bereitstellen.“