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Zoll News: Zoll stellt geladene Pistolen sicher

Zwei geladene Pistolen stellten Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Nürnberg bereits am 14. September 2017 spätabends sicher.

Während einer Routinekontrolle an der Autobahn 3 auf einem Parkplatz zwischen Tennenlohe und Nürnberg fiel den Zöllnern ein Pkw mit drittländischem Kennzeichen auf. Im Fahrzeug befanden sich eine Frau und ein Mann mit osteuropäischer Herkunft.

Bei näherer Kontrolle fanden die Beamten eine Magazintasche mit scharfer Munition am Gürtel des Mannes. In der Handtasche der Frau kamen zwei Großkaliberpistolen, eine davon geladen, sowie zwei weitere Magazine mit scharfer Munition zum Vorschein. Beide konnten für die Waffen keine Erlaubnis vorlegen. Die 40-jährige Frau und der 35-jährige Mann wurden vorläufig festgenommen und die Waffen einschließlich Munition sichergestellt.

Die weiteren Ermittlungen übernahm das Zollfahndungsamt München - Dienstsitz Nürnberg.

Die zwei Osteuropäer werden mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren rechnen müssen.

Zusatzinformation

Das Verbringen oder die Mitnahme von Waffen oder Munition nach oder durch Deutschland ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis muss von der deutschen waffenrechtlich zuständigen Verwaltungsbehörde bereits vor dem Verbringen beziehungsweise der Mitnahme nach Deutschland ausgestellt werden. Auch für Waffen, die bereits bei der Ausreise mitgeführt wurden, sind für die Wiedereinreise die waffenrechtlich vorgeschriebenen Papiere erforderlich.