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Heute im Bundestag : Künftig mehr Sportlärm zulässig.

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Mi., 25. Januar 2017


Übersicht


* Ausschuss billigt Selbstverwaltungsnovelle
* Künftig mehr Sportlärm zulässig
* Mehr Dreieckskooperationen in Asien

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Ausschuss billigt Selbstverwaltungsnovelle
Gesundheit/Ausschuss



Berlin: (hib/PK) Das sogenannte Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (18/10605) der Bundesregierung hat den Gesundheitsausschuss des Bundestages passiert. Für die Vorlage votierten am Mittwoch die Fraktionen von Union und SPD, die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung. Zuvor hatte der Ausschuss noch knapp ein Dutzend Änderungsanträge angenommen, mit denen die Koalitionsfraktionen auf Kritik in der Expertenanhörung reagierten.


Anträge der Fraktionen Die Linke (18/10630) und von Bündnis 90/Die Grünen (18/8394) zu dem Thema fanden im Ausschuss keine Mehrheit. Die Linksfraktion fordert eine stärkere Patientenvertretung in der Selbstverwaltung, die Grünen verlangen bessere Kontrollmechanismen.


Bei der Anhörung über den Gesetzentwurf hatten sich die Akteure der gesundheitlichen Selbstverwaltung unlängst sehr kritisch zu der Reform geäußert und dafür geworben, den Entwurf entweder deutlich nachzubessern oder auf das Vorhaben ganz zu verzichten.


Mit dem Gesetzentwurf reagiert das Bundesgesundheitsministerium auf mehrere skandalträchtige Alleingänge der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und setzt auf erweiterte Durchgriffsrechte in der gesundheitlichen Selbstverwaltung. Die Novelle beinhaltet Vorgaben für die Haushalts- und Vermögensverwaltung, die internen Transparenzpflichten sowie Kontrollmechanismen.


Für die Mitglieder der Selbstverwaltung sollen schärfere interne und externe Kontrollen eingeführt werden. So werden die Prüf- und Mitteilungspflichten bei Beteiligungen und Neugründungen der Organisationen erweitert. Die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung soll regelmäßig extern überprüft werden. Mit der verpflichtenden Einrichtung einer Innenrevision sollen Verstöße an die Aufsicht gemeldet werden.


Der Gesetzentwurf sieht Möglichkeiten vor, in bestimmten Fallkonstellationen Satzungsänderungen durchzusetzen oder rechtswidrige Beschlüsse der Selbstverwaltungsorgane aufzuheben. Um einen rechtmäßigen Zustand wieder herzustellen, soll das Gesundheitsministerium dazu berechtigt sein, eine "Person für besondere Angelegenheiten" zu benennen und in die betreffende Spitzenorganisation zu entsenden. Mit den Änderungsanträgen wird unter anderem präzisiert, in welchen Fällen der umstrittene "Staatskommissar" zur Kontrolle in besonderen Angelegenheiten an die Einrichtungen entsandt werden kann. Zudem werden Haftungsfragen geregelt und Berichtspflichten präzisiert.

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Künftig mehr Sportlärm zulässig
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Ausschuss



Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat am Mittwochmorgen die Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (Salvo) auf den Weg gebracht. Damit soll künftig mehr Sportlärm zulässig sein. Vertreter der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten für den Verordnungsentwurf der Bundesregierung (18/10483). Vertreter der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Der Entwurf steht am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestages.


Nach dem Verordnungsentwurf werden die Richtwerte für die abendlichen Ruhezeiten sowie zusätzlich für die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr um fünf Dezibel erhöht. Damit gelten für diese Zeiten die gleichen Richtwerte wie tagsüber außerhalb der Ruhezeiten. Unberührt bleiben die morgendlichen Ruhezeiten. Die bisherigen Beurteilungszeiträume der Ruhezeiten bleiben erhalten. Damit soll es weiterhin nicht möglich sein, lärmintensive Zeiten innerhalb der Ruhezeiten mit lärmarmen Zeiten außerhalb davon zu verrechnen. Weiterhin soll die Regelung für Sportanlagen, die vor 1991 genehmigt wurden oder die ohne Genehmigung errichtet werden konnten, konkretisiert werden. Geregelt werden soll, welche Umbauten oder Änderungen zulässig sind, damit die entsprechende Anlage weiterhin den "Altanlagenbonus" nutzen kann, der eine Grenzwertüberschreitung ermöglicht.


Ein Vertreter der CDU/CSU wertete den Verordnungsentwurf als "rundum gute und vertretbare Lösung". Zwar hätten einige Akteure aus Reihen des Sports noch weitere Wünsche geäußert, aber auch die Anwohnerinteressen müssten im Auge behalten werden. Mit der Änderung der Salvo würden wohnungsnahe Sportanlagen sichergestellt. Die Konkretisierung des Altanlagenbonus sorge zudem für mehr Rechtsklarheit, sagte der Unions-Vertreter.


Eine Vertreterin der SPD-Fraktion schloss sich dieser positiven Bewertung an. Die Neufassung der Salvo helfe, Lärmschutzkonflikte zu regeln, die in den Vergangenheit zu Einschränkungen bei den Sportvereinen geführt hätten. Die Vereine könnten nur länger spielen und trainieren. Doch auch das Ruhebedürfnis der Anwohner müsse respektiert werden. Forderung nach einer Verkürzung der Nachtruhe auf 23 Uhr, wie sie in der Anhörung zu dem Verordnungsentwurf geäußert wurden, erteilte die Vertreterin der Sozialdemokratin eine Absage.


Eine Vertreterin der Links-Fraktion begrüßte zwar die Vorlage des Verordnungsentwurfs, bemängelte ihn aber als nicht ausreichend. So fehlte eine Privilegierung von Kinderlärm auf Sportanlagen, wie es sie auch für Kitas und Bolzplätze gibt. Zudem müsse die Altanlagenregelung auf Anlagen bis 2017 erweitert werden. Weiterhin fehle eine Irrelevanzklausel für geringfügige Überschreitungen, kritisierte die Vertreterin der Links-Fraktion.


Auch die Grünen-Fraktion bemängelte, dass eine Erweiterung des Altanlagenbonus und ein Irrelevanzkriterium fehlten. Einen entsprechenden Änderungsantrag der Fraktion lehnte der Ausschuss mit Koalitionsmehrheit bei Enthaltung der Linken ab. Der Verordnungsentwurf sei dennoch eine "deutliche Verbesserung", sagte ein Grünen-Vertreter. Er forderte ebenfalls eine Privilegierung des Kinderlärms. Diese müsse aber im Bundes-Immissionsschutzgesetz erfolgen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Grünen (18/10859) sowie einen Antrag zum Thema (18/4329) lehnte die Koalition mit ihrer Mehrheit ab.

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Mehr Dreieckskooperationen in Asien
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss



Berlin: (hib/JOH) Nach dem Willen des Entwicklungsaussschusses sollen bestehende Dreieckskooperationen, sogenannte trilaterale Partnerschaften, mit den südostasiatischen Asean-Staaten ausgeweitet und dabei deutsches Know-how stärker werden. Außerdem soll das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) die Kooperationen mit deutscher Beteiligung evaluieren. Einen entsprechenden Antrag (18/10651) der Koalitionsfraktionen nahm das Gremium am Mittwochmorgen mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis90/Die Grünen an. Die Linksfraktion enthielt sich.


Die Asean wurde 1967 von Thailand, Indonesien, Malaysia, den Philippinen und Singapur gegründet wurde und hat ihren Sitz in der indonesischen Hauptstadt Jakarta. Heute gehören ihr zehn Staaten mit insgesamt rund 600 Millionen Einwohnern an. Bei den trilateralen Partnerschaften setzen in der Regel ein etabliertes Geberland, ein Schwellenland und ein Entwicklungsland gemeinsam geplante und finanzierte Kooperationsprojekte um.


"Asean ist eine der erfolgreichsten Organisationen des globalen Südens", sagte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Thomas Silberhorn (CSU), im Ausschuss. Die Zusammenarbeit mit den Mitgliedern im Rahmen der Dreieckskooperationen sei eng, insbesondere in den Bereichen ländliche und wirtschaftliche Entwicklung und berufliche Bildung. Deutschland stelle für 23 länderübergreifende Projekte insgesamt 115 Millionen Euro zur Verfügung.


Die besondere Form der Zusammenarbeit biete den Schwellenländern die Chance, Erfahrungen an weniger entwickelte Länder weiterzugeben und in der Entwicklungszusammenarbeit selbst als Geber aufzutreten, betonte Silberhorn. Damit würde die "Dichotomie von Gebern und Empfängern" aufgebrochen. Die Erfahrungen mit Dreieckskooperationen seien "gleichwohl gering", räumte er ein. Daher sei eine Evaluierung notwendig.


Ein Vertreter der Unionsfraktion, erklärte, es gehe darum, die Region zu stärken und neue Arbeitsfelder zu erschließen. So sollten mehr nachhaltige Projekte etwa im Bereich Umweltschutz und alternativer Tourismus etabliert werden. Aus der SPD hieß es, die Dreieckskoperationen seien ein "hervorragendes Instrument" und ein wichtiges Bindeglied zwischen Süd-Süd- und Nord-Süd-Kooperation. Ziel müsse es sein, langfristige strategische Partnerschaften aufzubauen.


Die Grünen stimmten dem Antrag zu, obwohl er Ihrer Ansicht nach überflüssige Forderungen enthält. So brauche keinen Antrag, um das DEval mit einer Evaluierung zu beauftragen. Verwundert zeigte sich ein Vertreter der Fraktion ob Silberhorns Ausage, dass es noch zu wenig Erfahrungswerte gebe. So gebe es bereits seit den 1980er Jahren etliche solcher Kooperationen, auch mit afrikanischen Staaten.


Nach Auffassung der Linksfraktion enthält der Koalitionsantrag zu wenig Konkretes. Außerdem sollten die Partnerschaften nicht nur deutschen Unternehmen nutzen, indem die Partnerländer ihre Märkte öffneten für deutsches Know-how. Vielmehr sollten die Entwicklungsländer selbst in die Lage versetzt werden, beispielsweise regenerative Technologien zu entwickeln.

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Deutscher Bundestag - Mi., 25. Januar 2017