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Heute in Magdeburg: Landtag berät Personalvertretungsgesetz

Magdeburg, den 20. Juni 2018

Erben: Wir passen das Gesetz an die heutige Arbeitswelt an und verbessern die Arbeitsbedingungen der Personalräte

 

 

Am frühen Donnerstagabend hat sich der Landtag von Sachsen-Anhalt in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt befasst. Mit dem Gesetzentwurf will die Landesregierung die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages umsetzen und die überfällige Modernisierung des Gesetzes vornehmen.

 

Insbesondere werden folgende Neuregelungen getroffen:

 

·           die Freistellungsgrenze für die Mitglieder des Personalrates von bisher 300 Beschäftigten auf 250 Beschäftigte herabzusetzen,

·           die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte als Beratungsgremium im Gesetz zu verankern,

·           die Erweiterung der Freistellungsmöglichkeiten auf vier Stellen bei Dienststellen mit mehr als 2.000 Beschäftigten,

·           die Ausdehnung der Mitbestimmung bei der Ablehnung von Tele- und Heimarbeit, sofern keine Dienstvereinbarung anderes regelt.

 

In der Debatte führte Rüdiger Erben, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt aus: „Mit der Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes passen wir das in die Jahre gekommene Gesetz an die heutige Arbeitswelt an. Tele- und Heimarbeit gehören heute dazu und dürfen kein mitbestimmungsfreier Raum sein. Zusätzlich verbessern wir die Arbeitsbedingungen der Personalräte in Land und Kommunen. Besonders lag uns daran, dass die Bedingungen für die sehr großen Dienststellen ohne Stufenvertretung – wie die Universitätskliniken – verbessert werden.“