Erben: Wir passen das Gesetz an die heutige Arbeitswelt an und verbessern die Arbeitsbedingungen der Personalräte
Am frühen Donnerstagabend hat sich der Landtag von Sachsen-Anhalt in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landespersonalvertretungsgeset
Insbesondere werden folgende Neuregelungen getroffen:
· die Freistellungsgrenze für die Mitglieder des Personalrates von bisher 300 Beschäftigten auf 250 Beschäftigte herabzusetzen,
· die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte als Beratungsgremium im Gesetz zu verankern,
· die Erweiterung der Freistellungsmöglichkeiten auf vier Stellen bei Dienststellen mit mehr als 2.000 Beschäftigten,
· die Ausdehnung der Mitbestimmung bei der Ablehnung von Tele- und Heimarbeit, sofern keine Dienstvereinbarung anderes regelt.
In der Debatte führte Rüdiger Erben, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt aus: „Mit der Änderung des Landespersonalvertretungsgeset