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Zehn Kernforderungen des bpa an ein Fachkräfte-Einwanderungsgesetz in der Pflege

18. August 2018


Die Regierung hat sich auf Eckpunkte für ein Einwanderungsgesetz verständigt. Bernd Meurer (Foto), Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich: „Um den demografisch bedingten Fachkräftemangel in der Pflege zu bewältigen, brauchen wir in den nächsten Jahren zusätzlich zu Berufsrückkehrern und steigenden Azubizahlen weitere Fachkräfte aus dem Ausland. Für diese müssen wir einen attraktiven Start in Deutschland ermöglichen statt des bürokratischen Hindernislaufes, den wir bislang haben.“


Der bpa hat zehn Kernforderungen an ein Fachkräfte-Einwanderungsgesetz in der Pflege vorgelegt.


1.      Der bpa forderte erstmals 2001 die Einführung einer Care-Card bzw. einer Greencard für Pflegekräfte. Die jetzige Absicht der Bundesregierung wird daher aktiv unterstützt. Ausländische Pflegefachkräfte, die einen Arbeitsvertrag in Deutschland nachweisen können, sollen sofort einen unbefristeten Aufenthaltstitel mit Beschäftigungserlaubnis erhalten. Zusätzlich sollen sie die Möglichkeit des Familiennachzuges erhalten.

2.      Für eine Einwanderung in die Pflegeberufe ist es wichtig, dass Deutschland sich an den WHO-Kodex zur Rekrutierung von Gesundheitspersonal aus dem Ausland hält. Die veraltete Liste in Anlage zu § 38 der BeschV muss jedoch kurzfristig aktualisiert werden.

3.      Die Visastellen der deutschen Auslandvertretungen in Ländern mit zuwanderungswilligen Fachkräften müssen personell deutlich und nachhaltig gestärkt werden. Die Höchstwartezeit für ein Arbeitsvisum in der Pflege darf nicht mehr als zwei Monate betragen.

4.      Gut integrierten Flüchtlingen mit einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz in der Pflege muss die Möglichkeit eines sog. „Spurwechsels“ vom Asylverfahren in das reguläre Einwanderungsverfahren zur Beschäftigung gegeben werden.

5.      Wer ein gültiges Aufenthaltsvisum hat und eine Einstellungs- bzw. Ausbildungszusage, muss nicht erst wieder in die Heimat reisen müssen, um dort das langwierige Visumverfahren zu durchlaufen.

6.      Für berufsbezogene Sprachkurse, Sprachprüfungen und die Vorbereitung sowie Beratung zur Berufsanerkennung sollen Fachkräfte-Beratungsstellen in Schwerpunktländern mit hohem Fachkräftepotential etabliert werden.

7.      Die Anerkennungsverfahren in Deutschland müssen drastisch vereinfacht werden. Insbesondere müssen die 16 unterschiedlichen Länderregelungen kurzfristig durch bundeseinheitliche und bereits vom Heimatland einschätzbare Anforderungen ersetzt werden. Für die schnelle Anerkennung braucht es eine zentrale, personell ausreichend ausgestattete Anerkennungsstelle des Bundes, welche die Anerkennung der bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufe übernimmt, entsprechendes Wissen bündelt und eine einheitliche Rechtsanwendung gewährleistet. Alternativ soll die Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse in den Gesundheitsfachberufen den Vereinigungen der Arbeitgeber in der Pflege übertragen werden, die dafür die Voraussetzungen unter staatlicher Aufsicht  schaffen werden (am Beispiel der IHK FOSA).

8.      Herkunftsländerlisten mit Anforderungen zu typischen Berufsabschlüssen und entsprechenden Anerkennungskriterien müssen im Internet veröffentlicht werden, damit alle notwendigen Informationen auch schon im Heimatland zugänglich sind. Das Verfahren bis zum ersten (Teil-) Anerkennungsbescheid darf vier Wochen nicht überschreiten.

9.      Ausländische Pflegeausbildungen aus Staaten mit anerkanntem Bildungsniveau mit einer regulären Ausbildungs- oder Studiendauer von mehr als drei Jahren müssen grundsätzlich als gleichwertig anerkannt werden.

10.    Es muss sichergestellt werden, dass Anpassungs- und Sprachkurse in Deutschland sowie in Schwerpunktländern ausreichend und kostenlos zur Verfügung stehen.