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Eva Högl (SPD) zu § 219 a Strafgesetzbuch

Freitag, den 12. Oktober 2018


Statement der stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Eva Högl (Foto), zur Diskussion um §219a Strafgesetzbuch:

 

Die Bestätigung der Verurteilung von Kristina Hänel zeigt deutlich, dass wir als Gesetzgeber Handlungsbedarf haben.


Die SPD ist für eine Streichung von Paragraf 219a.


Wir brauchen in jedem Fall substanzielle Änderungen am Paragrafen 219a, damit Ärztinnen und Ärzte nicht kriminalisiert werden und Patientinnen sich objektiv informieren können.


Ich nehme die Kanzlerin beim Wort, dass die Union hier zu einer Lösung bereit ist.“