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Bundestag

Heute im Bundestag: Steuervorteil für E-Autos umstritten

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 15. Oktober 2018

  1. Steuervorteil für E-Autos umstritten
  2. Sonderabschreibung für Wohnungsbau
  3. 5G-Telekommunikationsnetze
  4. Bundespolizei in Saudi-Arabien
  5. Politikerkontakte bei Sicherheitsbehörden
  6. Gutachten zur Kieferorthopädie


01. Steuervorteil für E-Autos umstritten

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Die von der Bundesregierung geplante Steuervergünstigung für die Privatnutzung von Elektro-Dienstwagen und Hybridfahrzeugen ist von den Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag unterschiedlich beurteilt worden. Die Gesetzesänderung ist in dem Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (19/4455) enthalten. Bisher muss die private Nutzung eines Dienstwagens mit einem Prozent des inländischen Listenpreises für jeden Kalendermonat versteuert werden. Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert auf 0,5 Prozent. Die Neuregelung gilt für alle Elektrofahrzeuge und auch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge. Die steuerlichen Mindereinnahmen sollen im Jahr 2019 275 Millionen Euro betragen und bis 2022 auf 635 Millionen Euro steigen.

Professor Hannes Brachat (Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen/Geislingen) erklärte, die politische Leitlinie für eine Million Elektroautos auf deutschen Straßen sei für 2022 gesetzt. "Die geplante Halbierung der Bemessungsgrundlage ist für diese Zielerreichung ein wirkungsvoller Beitrag." Die deutschen Automobilhersteller sollten auch bei Elektroautos weltweit eine führende Rolle einnehmen. Ohne Verkaufserfolge auf dem Heimatmarkt werde dies jedoch schwerlich gelingen. Brachat erläuterte, der deutsche Pkw-Gesamtmarkt weise seit zehn Jahren ein jährliches Verkaufsvolumen zwischen drei und 3,4 Millionen Fahrzeugen aus. Rund eine Million Fahrzeuge davon seien Dienstwagen. Durch die geplante Steuererleichterung würden Mitarbeiter im Unternehmen gezielt Druck für die Anschaffung von E-Autos machen. Der deutsche Durchschnittsfahrer lege pro Tag 42 Kilometer mit dem Auto zurück. "Manches zweit-Auto unter einem Dach wird künftig ein E-Auto sein", erwartet Brachat, der die Industrie aufrief, ihr Angebot an Elektrofahrzeugen zu erweitern. Manche Manager hätten offenbar "noch zu viel Diesel im Blut, statt ein Herz, das auf E hört".

Auch der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine befürwortete vor dem Hintergrund der bekannten Nachteile von Fahrzeugen mit konventionellen Verbrennungsmotoren und der bisher geringen Nutzung alternativer Antriebe die Steuerpläne. Angeregt wurde, die steuerliche Förderung auf Elektrofahrräder auszuweiten, wie dies schon der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Dagegen erklärte der Sachverständige Heinz Burghaus, die private Nutzung von Dienstfahrzeugen sei nur sinnvoll bei Fahrzeugen mit hoher Reichweite. "Das ist derzeit faktisch unmöglich", so Burghaus. Schon bei der gegenwärtigen Besteuerung sei die private Nutzung von Dienstfahrzeugen für viele Mitarbeiter vollkommen uninteressant. Das werde sich bei den viel teureren E-Fahrzeugen erst recht nicht ändern. Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft empfahlen, rechtzeitig über eine Verlängerung des Förderzeitraums zu entscheiden, um einen stetigen Markhochlauf sicherzustellen.

Der Verkehrsclub Deutschland hielt es für besser, umwelt- und klimaschonende Mobilität zu fördern statt den Absatz von Autos. Die Organisation kritisierte besonders die Begünstigung von Plug-in-Hybridfahrzeugen, bei denen es sich in der Mehrzahl um "große und schwere Luxuslimousinen" handele, die im Verbrennermodus zu Spritschluckern würden. Professor Frank Hechtner (Technische Universität Kaiserslautern) bezeichnete die Maßnahme als überschaubaren Beitrag zur Förderung der Elektromobilität. Er regte an, Pkw im höheren Preissegment nicht zu fördern. Der Bund der Steuerzahler empfahl, auch Zuschüsse zum Jobticket steuerfrei zu stellen.

Im umsatzsteuerlichen Teil des Gesetzentwurfs ist vorgesehen, für die Betreiber eines elektronischen Marktplatzes eine Haftung einzuführen, wenn Händler für die über den Marktplatz bestellten Waren keine Umsatzsteuer abgeführt haben. "Seit geraumer Zeit liegen vermehrt Anhaltspunkte dafür vor, dass es beim Handel mit Waren über das Internet zu Umsatzsteuerhinterziehungen kommt, insbesondere beim Handel mit Waren aus Drittländern", heißt es in dem Entwurf. Betreiber dieser Marktplätze müssen die Daten von Unternehmen, für deren Umsätze in Deutschland eine Steuerpflicht besteht, vorhalten. Die Unternehmen müssen zudem gegenüber dem Betreiber des Marktplatzes mit einer Bescheinigung nachweisen, dass sie steuerlich registriert sind. Liegen die Nachweise über die steuerliche Registrierung nicht vor, wird der Betreiber des Marktplatzes in Haftung genommen.

Gegen die Regelung wandte sich der Plattformbetreiber ebay. Bei diese Bescheinigungen bestehe eine Fälschungsgefahr. Und überhaupt sei das System einer Finanzamts-Bescheinigung in Papierform mit großem administrativem Aufwand verbunden. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel nannte die Papier-Bescheinigung "anachronistisch, bürokratisch, extrem betrugsanfällig". Es gebe damit auch nur eine Momentaufnahme. Man frage sich, wie die ohnehin an der Belastungsgrenze arbeitenden Finanzämter eine siebenstellige Zahl an Bescheinigungen ausstellen sollten. Der Bund der Steuerzahler verlangte die Einführung von Umsatzschwellen, um kleine oder regionale Plattformanbieter von unnötiger Bürokratie zu entlasten.

Zufrieden zeigte sich dagegen der Präsident des Deutschen Finanzgerichtstages, Professor Jürgen Brandt: "Aus Sicht des Finanzgerichtstages ist das Gesetzesvorhaben uneingeschränkt zu begrüßen." Auch Thomas Eigenthaler, der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, erwartet von diesem Teil des Gesetzes eine "heilsame Präventivwirkung". Bereits jetzt sei eine Zunahme der Zahl der Registrierungen bei den Finanzämtern durch Händler festzustellen. Die Kritik an den Papier-Bescheinigungen wies er zurück, da diese Form nur in einer Übergangsphase bis zur Einführung eines Online-Systems gelten solle.




02. Sonderabschreibung für Wohnungsbau

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will die Wohnraumoffensive zur Schaffung von 1,5 Millionen Wohnungen mit einer Sonderabschreibung für den Bau neuer Mietwohnungen verstärken. Der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (19/4949) sieht die Einführung einer bis Ende des Jahres 2021 befristete Sonderabschreibung in Höhe von fünf Prozent pro Jahr vor. Die Sonderabschreibung soll zusätzlich zur bestehenden linearen Abschreibung gewährt werden. Die Kosten werden von der Regierung für das Jahr 2020 mit fünf Millionen Euro, für das Jahr 2021 mit 95 Millionen Euro und für 2022 mit 310 Millionen Euro angegeben.

Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen, um den Bau bezahlbarer Mietwohnungen anzuregen. Außerdem muss die Wohnung im Jahr der Herstellung und in den folgenden neun Jahren der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen.

Ziel der Maßnahme sei, möglichst zeitnah private Investoren zum Neubau von Mietwohnungen anzuregen, wird in der Begründung des Gesetzentwurfs erläutert. Die Sonderabschreibung könne im freifinanzierten Wohnungsmarkt Anreize setzen, um die Bautätigkeit anzuregen. Gefördert würden mit der Sonderabschreibung aber auch Maßnahmen zur Schaffung neuer Wohnungen in bestehenden Gebäuden.




03. 5G-Telekommunikationsnetze

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Künftige "5G"-Telekommunikationsnetze sind Gegenstand der Antwort der Bundesregierung (19/4804) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4419). Danach werden die Standards für 5G von einer internationalen Kooperation von Standardisierungsgremien für die Standardisierung im Mobilfunk entwickelt. Die entscheidende Phase der 5G-Spezifikation solle bis März 2020 abgeschlossen sein.

Im Rahmen der Standardisierung spiele die Frage der Sicherheit der 5G Netze eine erhebliche Rolle, schreibt die Bundesregierung. Wie sie weiter ausführt, gelten generell für öffentliche Telekommunikationsnetze - und damit auch für die zukünftigen 5G Netze - verpflichtende gesetzliche Vorgaben. Ergänzende Ausführungen zum Schutz der 5G-Infrastruktur gegen IT-Angriffe enthalte zudem auch die 5G-Strategie der Bundesregierung.

Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass das Telekommunikationsgesetz "technologieneutrale Vorgaben zur Sicherheit von Telekommunikationsnetzen" enthalte. So habe nach § 109 dieses Gesetzes "jeder Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes angemessene technische Vorkehrungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und gegen Störungen zu treffen". Insbesondere seien Maßnahmen zu treffen, um Telekommunikations- und Datenverarbeitungssysteme gegen unerlaubte Zugriffe zu sichern. Die Netzbetreiber seien auch verpflichtet, ein Sicherheitskonzept zu erstellen, das der Bundesnetzagentur vorzulegen ist und von dieser geprüft wird. Die Bundesnetzagentur könne zudem anordnen, dass sich die Netzbetreiber einer Überprüfung durch eine qualifizierte unabhängige Stelle unterziehen.




04. Bundespolizei in Saudi-Arabien

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Trainingsmaßnahmen der Bundespolizei zu Gunsten des saudi-arabischen Grenzschutzes sind Thema der Antwort der Bundesregierung (19/4802) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4394). Die inhaltlichen Schwerpunkte der Trainings- und Beratungsmaßnahmen bilden danach "die Bekämpfung der Urkundenkriminalität, grenzpolizeiliche Analyse und Auswertung, maritime Grenzüberwachung, Qualitätsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit nach Innen sowie Trainingskurse für Beamtinnen des saudi-arabischen Grenzschutzes".

Integraler Bestandteil der Trainingsmaßnahmen der Bundespolizei seien die in Deutschland geltenden rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Grundsätze, heißt es in der Antwort weiter. Darin führt die Bundesregierung zudem aus, dass die inhaltlichen Schwerpunkte der Trainings- und Beratungsmaßnahmen in Saudi-Arabien im außen- und sicherheitspolitischen Interesse Deutschlands lägen.




05. Politikerkontakte bei Sicherheitsbehörden

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um "Regeln für Politikerkontakte" bei Sicherheitsbehörden geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/4797) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3891). Wie die Bundesregierung darin darlegt, sind .das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei durch Erlass des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 13. April 2010 angewiesen, über bevorstehende Termine und Gespräche mit Mitgliedern des Bundestages, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission, der Landtage und Landesregierungen sowie über deren Ergebnis zu unterrichten.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) bietet im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben Briefings für Abgeordnete an, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) existiert danach kein gesondertes Regelwerk. Insofern gelte für alle Angehörigen des MAD der seit 1. Februar 2014 vom Bundesverteidigungsministerium herausgegebene Zentralerlass B-630/6 "Besuche von Politikerinnen und Politikern bei der Bundeswehr". Er regele die Zulässigkeit von und Verfahren bei Besuchen von Politikern bei der Bundeswehr.

Darüber hinaus berichten die Nachrichtendienste des Bundes laut Antwort regelmäßig in Fachausschüssen und Gremien des Bundestages, speziell dem Parlamentarischen Kontrollgremium und dem Vertrauensgremium.

Wie die Regierung ferner ausführt, war es ein wesentliches Reformelement aus der Aufbereitung des NSU-Komplexes speziell mit Blick auf das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), "offener für politische Kontakte zu sein, um dem Vorwurf mangelnder Transparenz zu begegnen". Folglich werde Gesprächswünschen von Abgeordneten und Führungsfunktionsträgern parlamentarisch vertretener Parteien durch die Amtsleitung des BfV grundsätzlich gefolgt. Ebenso werde aktiv von Seiten der Amtsleitung auf Parlamentarier zugegangen, um Mandatsträger und Parteien vor dem Hintergrund der gesetzlichen Aufgabenzuweisung zu sensibilisieren. Sachkriterien seien dabei thematischer Aufgabenbezug und sachlicher Informationsbedarf.

Abhängig von den jeweiligen gesetzlichen Aufgabenzuweisungen und sachlichen Rahmenbedingungen gilt dies den Angaben zufolge "in vergleichbarer Weise auch für die weiteren Sicherheitsbehörden des Bundes".




06. Gutachten zur Kieferorthopädie

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Zur kieferorthopädischen Versorgung hat die Bundesregierung ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben, das Ende Oktober vorliegen soll. Die Ergebnisse des Gutachtens sollen die Grundlage bilden für die Auswertung und Weiterentwicklung der nötigen Behandlungen und Qualitätskontrollen, heißt es in der Antwort (19/4794) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/4311) der Fraktion Die Linke.

Es fehle bisher eine wissenschaftliche Darstellung über die langfristigen Auswirkungen der wichtigsten kieferorthopädischen Behandlungsarten auf die Mundgesundheit und die dazu eingesetzten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Selbstzahler. Angesichts der hohen Anwendungshäufigkeit und den damit verbundenen beträchtlichen Kosten sei eine wissenschaftliche Absicherung der kieferorthopädischen Maßnahmen von besonderer Bedeutung.

Zur Verbesserung der Transparenz auf dem Gebiet sei eine Mehrkostenregelung geplant. So solle klargestellt werden, dass Versicherte, die Mehrleistungen in Anspruch nehmen, ihren Leistungsanspruch behielten, die Mehrkosten aber selbst tragen müssten. Die von der GKV übernommenen Kosten für kieferorthopädische Behandlungen betrugen den Angaben zufolge 2016 insgesamt rund 1,1 Milliarden Euro. Die Ausgaben sind in den vergangenen 20 Jahren um 7,9 Prozent gestiegen, im Jahresschnitt um rund 0,4 Prozent.


Foto: Bundesregierung / Bergmann