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Sachsen-Anhalt bereitet Gesetz zu Landarztquote im Medizinstudium vor

Magdeburg, den 16. Oktober 2018


In Sachsen-Anhalt sollen bis zu 20 Medizinstudienplätze pro Jahr für angehende Landärzte reserviert werden. Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration bereitet in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft einen Gesetzentwurf vor, der diese Landarztquote regeln soll. 


Darüber hat Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (Foto) heute im Kabinett informiert. 


Hintergrund der Initiative ist der drohende Ärztemangel insbesondere in ländlichen Regionen. Nach Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigung werden im Jahr 2032 landesweit 262 Allgemeinmediziner fehlen. Aktuell ist in Sachsen-Anhalt fast jeder sechste Hausarzt älter als 65 Jahre (13,9 Prozent), Ende 2025 werden mit mehr als 45 Prozent nahezu die Hälfte der Ärzte dieses Alter erreicht haben. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne: „Die Landarztquote ergänzt ein Bündel von Maßnahmen, mit dem in Sachsen-Anhalt dem Ärztemangel entgegen gewirkt wird. So fördern wir die Allgemeinmedizin.“

 

Es ist geplant, maximal fünf Prozent der 400 Studienplätze in Halle und Magdeburg über die Landarztquote zu vergeben. Das Auswahlverfahren soll über eine geeignete Stelle wie z. B. die Kassenärztliche Vereinigung laufen. Damit ein entsprechendes Landesgesetz auf den Weg gebracht werden kann, müsse jedoch zunächst die Vergabeordnung der bundesweiten Stiftung für Hochschulzulassung geändert werden, so Grimm-Benne. Dies werde voraussichtlich im November erfolgen.

 

Das Verfahren soll dem Vorbild des Auswahlverfahrens der Sanitätsoffiziere der Bundeswehr folgen. Die Bundeswehr wählt selbst die Studienplatzbewerber aus und teilt der Stiftung für Hochschulzulassung eine Namensliste mit. Dort werden dann die Zulassungsbescheide erstellt.

 

Ziel ist, erstmals zum Wintersemester 2020/21 Plätze zu vergeben. Aufgrund der Fristen im bundesweiten Verfahren könnten sich dann Interessenten bewerben, die 2019 oder früher ihr Abitur abgelegt haben. Sie würden sich mit der Aufnahme des Studiums verpflichten, nach Abschluss der Ausbildung als Allgemeinmediziner in Sachsen-Anhalt tätig zu sein.