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Bundestag

Heute im Bundestag: Nutzung von Kaspersky-Software

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 6. Dezember 2018

  1. Nutzung von Kaspersky-Software
  2. In der Türkei inhaftierte Deutsche
  3. Grundgesetz und europäische Integration
  4. Inhalte von Integrationskursen
  5. Konvertierungen bei Zahlungen
  6. Zukunftsdialog Soziale Netzwerke
  7. EU-Urheberrechtsreform


01. Nutzung von Kaspersky-Software

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) liegen keine Erkenntnisse vor, "die eine Manipulation von Kaspersky-Software belegen". Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/6048) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5672) hervor. Wie die Fraktion darin ausführte, warnte die in Großbritannien für die IT-Sicherheit zuständige Behörde NCSC im Dezember 2017 britische Ministerien davor, Software des russischen Herstellers Kaspersky zu verwenden, nachdem die US-Regierung bereits im September 2017 ihren Bundesbehörden die Benutzung sämtlicher Software der russischen Firma verboten habe.

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung darauf, dass der Einsatz von Softwareprodukten je nach Einsatzzweck gegenüber dem damit zusammenhängenden Risiko abzuwägen sei. Auch die genannten Nutzungsverbote würden bei der Risikoabschätzung berücksichtigt. Weiter schreibt die Bundesregierung, sie habe alle ihr vorliegenden Informationen ausgewertet und nutze diese anlassbezogen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse böten "bislang keine Grundlage für eine generelle, öffentliche Warnung vor Kaspersky-Produkten".



02. In der Türkei inhaftierte Deutsche

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Nach Kenntnis der Bundesregierung sind seit dem Putschversuch am 15. Juli 2016 in der Türkei 35 deutsche Staatsangehörige im Zusammenhang mit politischen Tatvorwürfen inhaftiert worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/6173) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5726) hervor. 16 Personen seien 2016, 13 Personen 2017 und sechs Personen 2018 inhaftiert worden, schreibt die Bundesregierung weiter. In einem Fall sei ihr eine rechtskräftige Verurteilung bekannt.



03. Grundgesetz und europäische Integration

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Sicht der Bundesregierung auf das Verhältnis zwischen Grundgesetz und europäischer beziehungsweise internationaler Integration Deutschlands" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/6086). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, ob es in der Bundesregierung Überlegungen gab oder gibt, "eine neue Verfassung für Deutschland erarbeiten zu lassen, die eine weitergehendere europäische beziehungsweise internationale Integration Deutschlands ermöglichen würde". Auch fragt sie unter anderem, ob es in der Bundesregierung Überlegungen gab oder gibt, "auf anderem Wege als auf Grundlage einer neuen Verfassung eine weitergehendere europäische beziehungsweise internationale Integration Deutschlands zu ermöglichen".



04. Inhalte von Integrationskursen

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Inhalte in Integrationskursen thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/6085). Darin schreibt die Fraktion, "Bild" habe im Oktober berichtet, "dass der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vorliegen, dass insgesamt 14 von 488 Trägern von Integrationskursen durch verfassungsfeindliche Inhalte aufgefallen sind". Wissen wollen die Abgeordneten, welche Träger mit verfassungswidrigen Inhalten aufgefallen sind und welcher Art diese Inhalte waren. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, ob Bundesbehörden regelmäßige Kontrollen der Inhalte von Integrationskursen durchführen.



05. Konvertierungen bei Zahlungen

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung sieht bei der Konvertierung von Fremdwährungszahlungen keine Haftungslücke. Das schreibt das Bundesjustizministerium in der Antwort (19/6077) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5747) und verweist auf Paragraf 244 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Probleme mit unerwünschten Konvertierungen eingehender Fremdwährungszahlungen spielten weder in der Beschwerdepraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht noch der Bundesregierung eine Rolle. Von einer Erörterung rein hypothetischer Problemstellungen werde daher abgesehen. Die Fragesteller wollten unter anderem wissen, inwieweit es aus Sicht der Bundesregierung gewährleistet ist, dass es stets zu einer kundenfreundlichen Auslegung der Vorschriften bei Fremdwährungsgutschriften kommt. Wie sie schrieben, gibt es offenbar weiterhin unklare Regeln, unter anderem bezüglich der Haftungspflichten von Banken, bei der Konvertierung von Fremdwährungszahlungen.



06. Zukunftsdialog Soziale Netzwerke

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Seit der Auftaktveranstaltung am 28. September 2018 haben bisher keine weiteren Sitzungen oder Veranstaltungen des Zukunftsdialogs Soziale Netzwerke stattgefunden. Weitere Veranstaltungen sind für das Jahr 2019 in Planung. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/6078) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5740) zu Einzelheiten der Veranstaltungsreihe hervor. Der Zukunftsdialog Soziale Netzwerke befinde sich derzeit im Stadium des internen Meinungsaustauschs, bei dem eine offene Aussprache gewünscht sei. Dies setze eine vertrauliche Behandlung der Meinungsäußerungen voraus, heißt es weiter in der Antwort, der eine Auflistung der Teilnehmer an der Auftaktveranstaltung beigefügt ist.

Wie das Bundesjustizministerium in dem Schreiben erläutert, stellt der Zukunftsdialog Soziale Netzwerke ein neues Gesprächsformat dar, das dem Austausch mit den beteiligten Kreisen zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zum Inhalt hat, aber auch weitere Themen der zivilgesellschaftlichen Debatte rund um das Thema "Hate Speech" in den sozialen Netzwerken aufnimmt. Die konkreten Einzelthemen seien noch nicht festgelegt. Die Abgeordneten wollten auch wissen, welche Ansätze zur Fortentwicklung des NetzDG das Ministerium derzeit verfolgt, prüft oder erwägt. Dazu heißt es in der Antwort, der diesbezügliche interne Prüfungs- und Entscheidungsprozess sei noch nicht abgeschlossen.



07. EU-Urheberrechtsreform

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung unterstützt das Ziel, die Reform des europäischen Urheberrechts voranzutreiben, und bringt sich konstruktiv in die derzeitigen Trilog-Beratungen in Brüssel über den Vorschlag für eine EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt ein. Das schreibt das Bundesjustizministerium in der Antwort (19/6070) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/5691). Ziel sei eine Lösung, mit der die Interessen aller Beteiligten in einen gerechten Ausgleich gebracht werden. Zu den komplexen Fragen des Urheberrechts in der digitalisierten Plattform-Ökonomie zählen der Antwort zufolge ein unionsweites Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Artikel 11) sowie die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Interessen von Rechteinhabern gegenüber bestimmten Plattformen gestärkt werden, die mit Gewinnerzielungsabsicht die Darstellung der hochgeladenen Inhalte optimieren und strukturieren (Artikel 13).

Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung setze sich dafür ein, dass die Richtlinie einen wirksamen Beschwerdemechanismus für die Nutzer von qualifizierten Upload-Plattformen vorsieht, bei dem eine neutrale Stelle über die Rechtmäßigkeit der von den Dienstleistern ergriffenen Maßnahmen entscheidet. Nach Ansicht der Fragesteller sind bei zwei wichtigen Bestandteilen des Richtlinienvorschlags - nämlich Artikel 11 und Artikel 13 - großer Unmut und Rechtsunsicherheit bei den Rechtsanwendern entstanden.


Foto: Bundesregierung / Bergmann