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Bundestag

Heute im Bundestag: Koalitions-Entwurf zu 219a angenommen

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 20. Februar 2019

  1. Koalitions-Entwurf zu 219a angenommen
  2. Weg für das Brexit-Steuergesetz frei
  3. Anhörung zur Blockchain-Technologie
  4. Mehr Tempo beim Stromnetzausbau


01. Koalitions-Entwurf zu 219a angenommen

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/mwo) Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen nahm der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner 36. Sitzung am Mittwoch unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch(19/7693) an. Der Abstimmung voran ging eine ausführliche kontroverse Diskussion, in der die Opposition vor allem das Gesetzgebungsverfahren kritisierten und die Verfassungsrechtlichkeit des Entwurfs infrage stellten. Laut Vorlage dürfen Ärzte zukünftig auch öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des Paragrafen 218a StGB durchführen. Sie sollen darüber hinaus weitere Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch durch Verweis auf entsprechende Informationsangebote neutraler Stellen zugänglich machen dürfen. In einer öffentlichen Anhörung am Montag hatte sich die Mehrheit der Sachverständigen gegen den Entwurf ausgesprochen. Ein gleichlaufender Entwurf der Regierung war von der Tagesordnung gestrichen worden.

In der Diskussion in der nichtöffentlichen Sitzung sagte Katja Keul (Grüne), der Entwurf habe nichts mit dem Schutz des ungeboren Lebens zu tun, wie von der Union behauptet, und sei verfassungsrechtlich nicht haltbar. Zudem sei er nicht eindeutig formuliert. Jens Meier (AfD) sprach sich dafür aus, unnötige Reformen zu vermeiden. Zumindest bleibe in dem Entwurf das ungeborene Leben unangetastet. Marco Buschmann (FDP) zeugte sich mit dem Verfahren unzufrieden. So ein wichtiges und gleichzeitig schwieriges Thema im Schnelldurchgang durchzuziehen, sei dem Parlament nicht angemessen. Für Die Linke erneuerte Niema Movassat die Forderung, Paragraf 219a zu streichen. Mit dem Entwurf solle der Koalitionsfrieden gewahrt werden, dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen werde er nicht gerecht. Ingmar Jung (CDU) wies die Kritik der Opposition zurück. Der Entwurf sei intensiv und lange diskutiert worden, und auch der Vorwurf der fehlenden Rechtssicherheit gehe ins Leere. Letztendlich gehe es um Rechtspositionen, die "sehr hart gegeneinander stehen". Die Diskussion sei auch noch nicht zu Ende.

Johannes Fechner (SPD) erklärte, in seiner Fraktion gebe es keine Begeisterung über den Entwurf, da man 219a am liebsten streichen würde. Nach insgesamt zwei Anhörungen zu dem Thema habe sich aber gezeigt, dass für die SPD aktuell keine weiteren Verbesserungen möglich seien. Alle Argumente seien ausgetauscht. Fechners Fraktionskollegin Eva Högl sprach von einem ersten wichtigen Schritt. Der Entwurf der Koalition wurde mit einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Die Gesetzentwürfe von Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Streichung von 219a wurden mit den Stimmen der Koalition abgelehnt.

Im weiteren Verlauf der Sitzung lehnte der Ausschuss einen Antrag der AfD zur Aufhebung zweier Gesetze zum europäischen Patentwesen (19/1180) sowie zwei AfD-Anträge zur Durchführung öffentlicher Anhörungen zu einem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes mit Blick auf die ungestörte Religionsausübung (19/4484) und zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Begründungspflicht beim Bundesverfassungsgericht (19/5492) ab. Ein Antrag der Linken zur Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Ersatzfreiheitsstrafe (19/1689) wurde dagegen angenommen. Sie soll am 03. April 2019 stattfinden. Die Beschlussfassung über die Terminierung der dem Grunde nach beschlossenen öffentlichen Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Grünen zur Entlastung von Verbrauchern beim Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien (19/4557) wurde vertagt.

Die Parlamentarischen Staatssekretäre Christian Lange und Rita Hagl-Kehl (beide SPD) beantworteten Fragen der Abgeordneten zu Aktivitäten des Bundesjustizministeriums auf EU-Ebene, zur Anpassung des anwaltlichen Berufsrechts an den Brexit und zum Bericht der Bundesregierung über festgestellte Mängel bei den Transparenzberichten nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Zum letzten Punkt hieß es, aufgrund der beim Bundesamt für Justiz laufenden Bußgeldverfahren gegen verschiedene Anbieter, die zu Stellungnahmen aufgefordert worden seien, seien detaillierte Auskünfte nicht möglich. Der Ausschuss stimmte ferner über eine Reihe von Gesetzentwürfen, Anträgen und Vorlagen ab, bei denen er nicht federführend ist.



02. Weg für das Brexit-Steuergesetz frei

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat den Weg für das Brexit-Steuerbegleitgesetz freigemacht. In der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung am Mittwoch stimmten neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auch die Fraktionen von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen für das Gesetz. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Änderungsanträge von FDP- und Linksfraktion sowie ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion wurden abgelehnt.

Die Koalitionsfraktionen hatten zuvor elf Änderungsanträge zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königsreiches Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (19/7377) eingebracht, die vom Ausschuss angenommen wurden. In dem Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG) heißt es, ein ungeregelter Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU werde dazu führen, dass Unternehmen des Finanzsektors aus Großbritannien das Marktzutrittsrecht (Europäischer Pass) verlieren. Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit und Stabilität der Finanzmärkte sieht der Gesetzentwurf daher unter anderem vor, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Möglichkeit bekommt, bestimmten Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich übergangsweise die weitere Nutzung des Europäischen Passes zu gestatten. Zur Wahrung der Interessen von Versicherungsnehmern und der Begünstigten aus den Versicherungsverträgen kann die BaFin den betroffenen Versicherungsunternehmen aus dem Vereinigten Königreich erlauben, ihre bisherige Geschäftstätigkeit im Inland für einen Übergangszeitraum fortzuführen. Dies soll allerdings nur im Hinblick auf die Abwicklung des vor dem Zeitpunkt des Brexits abgeschlossenen Versicherungsgeschäfts möglich sein.

Zusätzlich aufgenommen wurden jetzt Regelungen zur Grunderwerbsteuer und zur Erbschaftsteuer. Bei der Erbschaftsteuer soll es durch den Brexit nicht nachträglich zum Entfall von Steuerbefreiungen kommen. Außerdem gibt es Regelungen für Gesellschaften nach britischem Recht (Ltd.), damit der Brexit keine Aufdeckung und Besteuerung der stillen Reserven auslöst. Es handele sich um den "Verzicht auf nicht gewollte Steuereinnahmen", heißt es in dem Änderungsantrag. Außerdem können Zahlungs- und E-Geld-Institute aus Großbritannien ihre Tätigkeit für eine Übergangszeit fortsetzen. Erleichtert wird auch der Wertpapierhandel für deutsche Handelsteilnehmer auf britischen Märkten für einen Übergangszeitraum von 21 Monaten. Im Pfandbriefgeschäft werden Deckungswerte aus Großbritannien nach dem Brexit zugelassen. Bei Riester-Rentenverträgen gibt es ebenfalls Änderungen durch den Brexit.

"Wir wollen gut auf alle Fälle vorbereitet sein", stellte ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion in der Ausschusssitzung fest. Man gehe davon aus, dass die Regelungen auch bei einem Brexit ohne Austrittsabkommen gelten würden. Dem Ergänzungsbedarf sei mit den vorgenommen Änderungen Rechnung getragen worden.

Die SPD-Fraktion ging auf die in dem Entwurf enthaltene Lockerung des Kündigungsschutzes für sogenannte Risikoträger bei Finanzinstituten ein. Es handele sich um einen kleinen Personenkreis. Die Regelung werde nicht auf andere Bereiche übertragen. Von einem Präzedenzfall könne keine Rede sein. Gegen die Lockerung des Kündigungsschutzes protestierte die Linksfraktion, die die Maßnahme als unverhältnismäßigen und nicht berechtigten Eingriff in das Kündigungsschutzrecht bezeichnete. Dass die Maßnahme zur Stabilisierung des Finanzmarktes beitragen soll, "überzeugt uns nicht". Auch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen missfiel die Lockerung des Kündigungsschutzes, so dass sie dem dagegen gerichteten Änderungsantrag der Linksfraktion zustimmte.

Die AFD-Fraktion lobte Gesetzentwurf und Änderungsanträge als handwerklich sehr ordentlichen Prozess. Auch die FDP-Fraktion begrüßte, dass mit dem Maßnahmenpaket nachteilige Wirkungen für die Bürgerinnen und Bürger abgewendet werden würden. Mit eigenen Änderungsanträgen hatte die FDP-Fraktion versucht, Härten für die Realwirtschaft zu vermeiden, da nach dem Brexit nicht mehr genug Handelspartner auf dem europäischen Finanzmarkt bereitstehen würden. Der Schutz allein des Bestandsgeschäfts sei zu wenig.



03. Anhörung zur Blockchain-Technologie

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Durchführung einer Anhörung zur Anwendung der neuartigen Blockchain-Technologie beschlossen. Die Anhörung soll am Montag, den 11. März stattfinden. Grundlage ist ein Antrag der FDP-Fraktion (19/4217), in dem verlangt wird, Rechtssicherheit für die Anwendung und einen praktikablen Rechtsrahmen zu schaffen. Die neue Technologie habe ein großes Potenzial in allen Wirtschaftsbereichen. Die Bedeutung dieser Technologie werde aktuell besonders im Finanzsektor deutlich. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundesfinanzministerium hätten es jedoch bisher verpasst, Kompetenzen aufzubauen und die nötigen gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen. Daher fordert die FDP-Fraktion die Bundesregierung auf, Kompetenzen in der BaFin aufzubauen, um sich mit den neuen regulatorischen Hürden im Hinblick auf die Blockchain-Technologie zu beschäftigen. Außerdem müssten die Steuerbehörden in die Lage versetzt werden, "steuerbare Sachverhalte im Zusammenhang mit Krypto-Währungen und Tokenemissionen zu erfassen, nachzuvollziehen und sachgerecht zu besteuern". Unter Bezugnahme auf Schätzungen heißt es, rund 400.000 Bundesbürger würden Kryptowährungen als Investment nutzen.



04. Mehr Tempo beim Stromnetzausbau

Wirtschaft und Energie/Anhörung

Berlin: (hib/fla) Im Grundsatz hat der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus die Zustimmung der meisten Fachleute gefunden. Allerdings gab es im Detail zahlreiche Änderungsvorschläge. Von einer Seite wurde das Vorhaben auch aus verfassungsrechtlichen Gründen kritisiert. Dies ergab eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie unter dem Vorsitz von Klaus Ernst (Die Linke).

"Trotz großer Anstrengungen von Bund, Ländern, Kommunen und Netzbetreibern hinkt der Netzausbau den bisherigen Planungen hinterher", heißt es in dem Gesetzentwurf (19/7375). Ein wesentlicher Grund hierfür seien die langen Planungs- und Genehmigungsverfahren. Deshalb soll jetzt das "Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz" (NABEG) novelliert werden. Vorgeschlagen werden zudem Änderungen in weiteren Gesetzen wie dem Energiewirtschaftsgesetz(EnWG). Dabei gehe es in erster Linie um die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Neubau, Verstärkung und Optimierung von Stromleitungen. "Wichtigster Ansatzpunkt" sei dabei "die bessere Verzahnung der verschiedenen Planungsschritte".

Für Martin Grundmann von der ARGE Netz ist der beschleunigte Ausbau der Stromnetze auf allen Spannungsebenen "unverzichtbar - aber eben nicht die einzige Option, den Strom aus erneuerbaren Energien nutzbar zu machen". Vielmehr sei es notwendig, den erzeugten regenerativen Strom "vor Ort wirtschaftlich sinnvoll zu nutzen". Dies sei bei Engpässen im Netz sinnvoller als abzuregeln. Er verwies auf Technologien, mittels derer der Strom vor Engpässen in andere Energieträger und Energieformen umgewandelt wird, "sodass die Sektoren Wärme und Mobilität dekarbonisiert werden".

Matthias Otte von der Bundesnetzagentur befand, der Gesetzentwurf könne "insbesondere für neu hinzukommende und noch nicht begonnene Vorhaben des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung des Ausbaus der Übertragungsnetze leisten". Wichtig sei die Möglichkeit, künftig in bestimmten Fällen auf die "Bundesfachplanung" zu verzichten. Bisher sei das für Vorhaben in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur nicht möglich. Überdies bedeute eine klarstellende Regelung für Entschädigungszahlungen an Grundstückseigentümer einen Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung.

Professor Norbert Wimmer nannte die umweltrechtlichen Prüfungen "ungeheuer aufwendig". Er sah hier Möglichkeiten zur Beschleunigung, ohne Umwelt-Standards abzusenken. So empfahl er die Einrichtung einer Artenschutz-Datenbank, um die Vorgaben schneller auffinden zu können. Die Daten müssten nicht immer neu erfasst, sondern nur noch aktualisiert werden. Außerdem empfahl er Handreichungen für die Prüfungen, um die Abarbeitung zu erleichtern. Seine Bewertung des Gesetzentwurfs: "Auch Gutes kann man sicherlich noch besser gestalten."

Professor Sabine Schlacke (Institut für Umwelt- und Planungsrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster) lenkte den Blick darauf, dass der Gesetzentwurf eine "neuartige Flexibilisierung und Beschleunigung der Zulassung von Erdkabelvorhaben durch eine sogenannte vorausschauende Planung" vorsehe. Im Kern beinhalte dies die Verlegung von zusätzlichen Leerrohren, in die zu einem späteren Zeitpunkt Erdkabel eingezogen werden können. Ihre Feststellung: "Verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber den vorgeschlagenen Regelungen zur vorausschauenden Planung bestehen nicht." Der vorgesehene Verzicht auf die Bundesfachplanung, die erst 2011 "erfunden" worden sei, verkürze den Schutz von menschlicher Gesundheit und Umwelt nicht.

Michael Wübbels (Verband kommunaler Unternehmen) begrüßte grundsätzlich, dass Verteilnetzbetreiber mit dem in dem Gesetzentwurf geplanten Änderungen "eine größere Rolle bei der Gewährleistung der Systemstabilität und der Netzsicherheit zukommt". Er verwies darauf, dass alle Kosten, die Verteilnetzbetreibern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben bezogen auf das Gesetz zusätzlich entstehen, regulatorisch anerkannt und die Netzentgelte weitergereicht werden müssten.

Der Rechtsanwalt Dieter Posch meinte, ein erheblicher Beschleunigungseffekt würde alleine dadurch erreicht werden, dass ein förmliches Verfahren entfällt: "Doppelprüfungen zum Beispiel in Verbindung mit der Berücksichtigung von Vegetationsphasen und entsprechenden Gutachten für die Bundesfachplanung und der nachfolgenden Planfeststellung würden entbehrlich werden." Der am stärksten umstrittenste Aspekt sei stets der exakte Verlauf der Trasse. Planungsrechtlich stelle sich die Frage nach Alternativen. Doch entsprechende Untersuchungen seien sehr zeitaufwendig.

Der Rechtsanwalt Wolfgang Baumann vertrat die Auffassung, der Gesetzentwurf zeige, dass die Beschleunigung von Infrastrukturprojekten "stets mit der Reduzierung von Rechtsschutz, der Reduzierung von Informationsbereitstellung gegenüber der Öffentlichkeit und einer Absenkung des Umweltschutzniveaus" einhergingen. Sein Befund: "Diese Entwicklung ist aus verschiedenen rechtlichen, unter anderem auch verfassungsrechtlichen Gründen als kritisch anzusehen." Deshalb sei der Gesetzentwurf in der vorgeschlagenen Form und Ausgestaltung abzulehnen. Das Vorhaben werde ein "Rohrkrepierer für die Akzeptanz der Projekte". Der Widerstand werde wachsen. Die Verkürzung von Rechten werde nicht zu einer Beschleunigung beitragen.

Stefanie Ropenus (Agora Energiewende) hob an dem Gesetzentwurf unter anderem als besonders positiv hervor, dass die Einbeziehung von Leerrohren in das Planfeststellungsverfahren eine vorausschauende Netzplanung über Zeithorizont von 2030 hinaus erlaube. Zudem könne die systematische Erfassung von Netzausbauhemmnissen, Verzögerungsrisiken und Abhilfemaßnahmen die praktische Umsetzung beschleunigen.


Foto: Bundesregierung / Bergmann