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Magdeburg / ST: Erben: Absurde Geheimniskrämerei um Geburtstage muss ein Ende haben

Auf Initiative der Koalitionsfraktionen wird sich der Landtag in seiner
Sitzung in der kommenden Woche mit dem Bundesmeldegesetz befassen. Ziel ist
eine Bundesratsinitiative für eine Änderung des Gesetzes, die vor allem die
Arbeit von Lokalredaktionen betreffen würde. Es geht darum, dass
Geburtstage und Jubiläen künftig wieder veröffentlicht werden dürfen.

Nach Auffassung des innenpolitischen Sprechers der
SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben (Foto), ist der Bundesgesetzgeber mit der 
derzeitigen strengen Regelung deutlich übers Ziel hinausgeschossen. 
Am 1. November 2015 trat das neue Bundesmeldegesetz im Kraft, das den 
kommunalen Meldebehörden vorschreibt, Geburtstagsdaten nur noch zu 
runden Jubiläen ab dem 70. Geburtstag herauszugeben – und auch dann nur 
alle fünf Jahre. Zuvor lag die Regelung für die Herausgabe der Seniorengeburtstage 
an die Lokalpresse in der Hand des Landesgesetzgebers. Dies verlief zweieinhalb 
Jahrzehnte problemlos. Wer seinen Geburtstag nicht veröffentlicht sehen wollte, 
der konnte dem bei der Meldebehörde widersprechen, und der Datenschutz war 
gewahrt.

Die Neuregelung im Bundesmelderecht hat zu viel Unmut bei den Seniorinnen
und Senioren im Land gesorgt. Sie vermissen seitdem in Lokalpresse oder
Amtsblättern ihre Geburtstage, die ihrer Bekannten oder Nachbarn.

Erben: „Der absurden Geheimniskrämerei um Seniorengeburtstage muss ein Ende
gesetzt werden. Soweit darf der Vorrang des Datenschutzes nicht gehen,
zumal wenn die Menschen die Veröffentlichung wollen. Sie wollen geehrt
werden – und warum soll der Ortsbürgermeister eines kleinen Dorfes der
Seniorin zwar zum 90., aber nicht zum 91.Geburtstag gratulieren dürfen?"