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Tino Sorge MdB

Tino Sorge MdB zur Telematik-Infrastruktur

10. Juli 2018

„Wir stehen beim Rollout der TI am Scheideweg“
Tino Sorge (CDU) schließt Fristverlängerung nicht mehr aus

 

Angesichts anhaltender Verzögerungen auf Herstellerseite fordert der CDU-Gesundheitspolitiker 
Tino Sorge (Foto) ein rasches Umdenken beim Rollout der Telematik-Infrastruktur. Ärzte sollen für unverschuldete Verspätungen nicht sanktioniert werden.

„Im Markt für Konnektoren sehen wir noch immer kaum Bewegung. Gerade einmal eine Handvoll Hersteller bietet Komponenten für die TI-Erstausstattung von Arztpraxen an. Die groß angekündigten Preissenkungen bleiben aus“, so Sorge. „Stattdessen droht uns ein Oligopol-ähnlicher Markt: knappes Angebot ohne echten Wettbewerb.“

„Die Ärzte trifft daran keine Schuld. Sie sind vor ungerechtfertigten Sanktionen zu schützen“, so Sorge. Zwei Sofortmaßnahmen schlägt er vor: „Ab sofort sollte bereits der Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung des Konnektors ausschlaggebend sein wird für die Erstattung – und nicht erst der Moment der Inbetriebnahme. Sonst werden Ärzte für Verzögerungen auf Herstellerseite bestraft, die sie nicht zu verantworten haben“, so der Magdeburger Bundestagsabgeordnete, der seit 2013 Mitglied des Gesundheitsausschusses sowie Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für Digitalisierung und Gesundheitswirtschaft ist.

„Parallel braucht es ein neues Express-Verfahren der gematik für die Zulassung neuer Konnektoren. Wir müssen schnellstmöglich die Anbietervielfalt erhöhen, um gesunden Preiswettbewerb zu ermöglichen.“

„Zu einer ehrlichen Debatte zählt zudem die unbequeme Wahrheit, dass wir die gesetzte Frist für den Rollout bis Jahresende kaum werden einhalten können“, so Sorge. Es sei an der Zeit, mit Augenmaß über eine Verlängerung nachzudenken. „Wir stehen beim TI-Rollout an einem Scheideweg. Nun sind Pragmatismus und Teamgeist gefragt – bei den Leistungserbringern, den Kostenträgern und der Industrie.“

 

Hintergrund:

- Arztpraxen, die sich mit Verzögerung an die TI anschließen, werden entsprechend den Vorschriften des 
E-Health-Gesetzes finanziell sanktioniert – bislang völlig unabhängig davon, ob sie an der Verzögerung eine Schuld trifft oder nicht.