header-placeholder


image header
image
bpol streifenfahrzeug

BPOLI MD: Gefährlich - 15 Ziegen auf den Bahngleisen

Bundespolizeiinspektion Magdeburg - 10. August 2018



Magdeburg-Köthen/Gnadau-Schönebeck (ots) - Am Donnerstag, dem 09. August 2018 informierte die Notfallleitstelle der Bahn die Bundespolizei in Magdeburg gegen 09.30 Uhr über mehrere Ziegen, die sich auf der Bahnstrecke Magdeburg-Köthen im Bereich zwischen Gnadau und Schönebeck am beziehungsweise im Gleis befinden sollen. 

Die Erkenntnis wurde durch die Lokführer zwei vorbeifahrender Züge, hier einer Regionalbahn und eines Intercitys, gewonnen. Es wurde daraufhin ein sogenannter Langsamfahrbefehl für die Züge in diesem Bereich angewiesen, damit ein Zusammenprall mit den Tieren vermieden wird. 

Eine Streife der Bundespolizei verlegte sofort zum Ereignisort und stellte circa 15 Ziegen im Gleis fest. Diese wurden aus dem Gefahrenbereich geholt. Der Halter der Tiere konnte durch die Bundespolizisten ermittelt werden. Bei der Weidebegehung entdeckte die Streife einen defekten Weidezaun, aus dem die Ziegen entweichen konnten. 

Aufgrund des aktuellen Sachverhaltes weist die Bundespolizei erneut auf die Gefahren hin, die von Tieren im Gleis ausgehen. Es kann zu einer erheblichen Gefährdung des Bahnverkehrs kommen. Im Fall einer Kollision eines Zuges mit einem Tier drohen massive Sachschäden an der Bahn selbst und an den Gleisen. Schlimmstenfalls muss man mit einer Entgleisung eines Zuges rechnen, wobei dann auch die Gesundheit der Zuginsassen immens gefährdet ist. 

In diesen Fällen wird durch die Bundespolizei im Anschluss stets geprüft, ob dem Halter der Tiere schuldhaftes oder auch fahrlässiges Verhalten, z.B. durch unzureichende Sicherung der Koppel oder Weide vorgeworfen werden muss. Wird einem Halter ein solches Fehlverhalten nachgewiesen, kann er für eventuell eingetretene Personenschäden, Sachschäden an dem Zug sowie Zugverspätungen haftbar gemacht werden. Hinzu kommt die strafrechtliche Relevanz des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr, für die er sich verantworten muss. 

Diesmal ging glücklicherweise alles gut. Der Halter hatte Glück im Unglück: Sämtliche Ziegen konnten wieder in ihre Stallungen gebracht werden und es gab, außer des Langsamfahrbefehls, keine gravierenden Auswirkungen auf den Bahnverkehr.