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Verwaltungsgericht Magdeburg: Gericht stoppt Ladenöffnungen am nächsten Sonntag

Im Rahmen zweier Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat das Verwaltungsgericht Magdeburg die Öffnung von Geschäften in den Stadtteilen Reform und Hopfengarten gestoppt.

Zum Hintergrund:

Für ein von Gewerbetreibenden geplantes "Winter- und Neujahrsfest" und einen Aktionstag "Gesundheit" genehmigte die Landeshauptstadt Magdeburg Ladenöffnungen am Sonntag, dem 7. Januar 2018. Dagegen hat sich eine Gewerkschaft im Wege vorläufigen Rechtsschutzes gewandt.

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg hat den Anträgen der Gewerkschaft im einstweiligen Rechtsschutz stattgegeben.

Nach dem LÖffzeitG Sachsen-Anhalts dürfen Verkaufsstellen nur aus besonderem Anlass an höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet werden. Dies setze voraus, dass bereits durch die geplanten Veranstaltungen als solche in zulässiger Weise in die verfassungsmäßig geschützte Sonntagsruhe eingegriffen werde, so dass die Ladenöffnung dagegen nicht besonders ins Gewicht falle.

Weder das "Winter- und Neujahrsfest" noch der geplante Aktionstag "Gesundheit" – so das Gericht – stellten aber einen solchen besonderen Anlass dar. Die von der Landeshauptstadt erwarteten hohen Besucherzahlen ließen schon nicht erkennen, ob die Besucher wegen der Veranstaltungen oder wegen der geöffneten Verkaufsstellen erwartet würden. Es sei nicht nachvollziehbar, wie die angegebenen Zahlen – für das "Winter- und Neujahrsfest waren 25.000 – 30.000 und für den Aktionstag "Gesundheit" 1.200 bis 1.400 Besucher angegeben worden – ermittelt worden seien. Ein besonderer Anlass, bei dessen Gelegenheit auch die Geschäfte geöffnet werden dürften, sei daher nicht zu erkennen.