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Landgericht Halle: Versuchter Totschlag in der Asylbewerberunterkunft in Merseburg

Dem im April geborenen Angeklagten werden gefährliche Körperverletzung sowie versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

Er soll im September 2017 als Bewohner einer Asylbewerberunterkunft in Merseburg einen weiteren Bewohner der Unterkunft im Zuge einer Auseinandersetzung mit einem Messer angegriffen und ihm so Stichverletzungen an Kopf und Oberkörper zugefügt haben. Nach dem Eintreffen weiterer Mitbewohner soll er zunächst von dem Geschädigten abgelassen haben, dann aber zurückgekehrt sein und ihm zwei weitere Stiche in den Bereich des linken Oberkörpers zugefügt haben, durch die die Brusthöhle des Geschädigten eröffnet und der linke Bizepsmuskel durchtrennt worden seien. Wegen des hohen Blutverlustes seien die Verletzungen lebensgefährlich gewesen und hätten eine umgehende intensivmedizinische Versorgung erforderlich gemacht.

Der Angeklagte hat die Taten im Wesentlichen eingeräumt und zu seiner Verteidigung vorgebracht, er habe sich gegen ständige Bedrohungen und Erpressungen des Geschädigten zur Wehr setzen wollen.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren und 10 Monaten.

Prozessbeginn am 9. Januar 2018