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GdP begrüßt Dashcam-Urteil des Bundesgerichtshofs

15. Mai 2018

Plickert: Permanente und anlassunabhängige Videoaufnahmen bleiben verboten

Berlin.  Als eine notwendige rechtliche Klarstellung hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur zivilrechtlichen Verwertbarkeit sogenannter Dashcam-Videos bei Verkehrsunfällen bezeichnet. „Es ist richtig, dass der BGH die Verwendung beweiskräftiger Bilder eines Unfalls in bestimmten Fällen datenschutzrechtlichen Bestimmungen überordnet. Da die Beweisführung bei Unfällen oftmals sehr schwierig ist, können die Bilder einer Onboard-Kamera den entscheidenden Ausschlag für eine gerechte Beurteilung des Unfallgeschehens und für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ermöglichen“, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Arnold Plickert (Foto) am Dienstag in Berlin.

Wichtig sei weiter, dass der Bundesgerichtshof klarstellte, dass permanente und anlassunabhängige Videoaufnahmen aus dem Auto weiter verboten seien. „Die Entscheidung macht deutlich, dass technische Möglichkeiten wie das ständige Löschen der Aufnahmen beziehungsweise eine Aufnahme nach einer Kollision zwingend zu beachten sind“, sagte der GdP-Vize. Wer jetzt auf die Idee komme, mit Videoaufnahmen irgendwelcher Verkehrsverstöße zur nächsten Polizeistation zu laufen, um dort eine Anzeige zu erstatten, verstoße gegen den Datenschutz und mache sich strafbar.

Plickert verwies darauf, dass dieses Urteil kein Freibrief für Hobbypolizisten und selbsternannte Hilfssheriffs darstelle. Nach wie vor sei die Polizei zuständig für die Überwachung des öffentlichen Straßenverkehrs.