header-placeholder


image header
image
law 1063249 960 720

Arbeitsrecht: Eltern haben kein Recht auf Frei­stellung bei Schul­ausfall wegen Sturm

Schul­ausfall keine Not­situation im Sinne des Gesetzes

Wegen des Sturmtiefs „Friederike“ ist in einigen Bundes­ländern die Schule ausgefallen - berufstätige Eltern stehen in solchen Fällen vor einem Problem. Sie fragen sich dann: Kann ich jetzt einfach zu Hause bleiben?

Eltern haben kein Recht auf Freistellung bei Schulausfall wegen Sturm

So einfach geht das aber nicht. Denn anders als bei anderen Notfällen, einem kranken Kind oder einem Todesfall in der Familie ist das eher keine Not­situation im Sinne des Gesetzes, sagt Peter Groll, Fachanwalt für Arbeits­recht. In so einem Fall dürfen Eltern bis zu fünf Tage fehlen, bekommen aber trotzdem ihren Lohn. Ein Schul­ausfall wegen Sturm, Eis und Schnee oder aus anderen Gründen zählt aber nicht dazu.

Unerlaubtes Fehlen kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben

Stattdessen müssen Eltern also Urlaub nehmen, wenn ihre Kinder nach Hause geschickt werden. Oder sie finden mit ihrem Chef eine andere Lösung - das Nacharbeiten an einem anderen Tag etwa oder ein spontanes Homeoffice. Kommen sie dagegen einfach nicht zur Arbeit, kann das arbeits­rechtliche Konsequenzen haben.