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Verwaltungsgericht Magdeburg: Sofortige Freistellung eines Polizeianwärters von Lehrveranstaltungen

Magdeburg, den 12. Oktober 2018



Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg hat über den Eilantrag eines Polizeianwärters entschieden.


Die Fachhochschule der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt hatte den Antragsteller mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen freigestellt. Anlass hierfür war der Fund eines Videos im Internet, das zeigt, wie der Antragsteller ein Fahrzeug führt und dabei seine Dienstmütze trägt, während ein weiterer Insasse des Wagens Teile der polizeilichen Uniform des Antragstellers anzieht und damit tanzt. 

 

Das Gericht hat den Antrag des Antragstellers abgelehnt. Zur Begründung führte das Gericht aus, in dem Verhalten des Antragstellers seien zwingende dienstliche Gründe erkennbar, die ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte zunächst in Form der Freistellung von allen Lehrveranstaltungen, rechtfertige. Das Verhalten des Antragstellers sei für einen angehenden Polizeivollzugsbeamten nicht tragbar. Insbesondere  – so die Kammer –  habe er sich passiv verhalten und nichts unternommen, um das das Ansehen der Polizei herabwürdigende Verhalten seiner Bekannten zu unterbinden, was ihm auch als Fahrer des Autos möglich gewesen sei. Zudem habe er selbst seine Dienstmütze getragen und nicht versucht, die Veröffentlichung des Videos zu verhindern.

 

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

 

Aktenzeichen: 5 B 300/18 MD