5 KLs 1/19
Dem im Januar 1993 geborenen Angeklagten wird schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.
Er soll im September 2018 in Halle vor einem Wettlokal mit einem Messer auf einen Passanten eingestochen und ihm dann das Portemonnaie weggenommen haben. Der Geschädigte habe aufgrund der Verletzungen stationär im Krankenhaus behandelt werden müssen.
Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er den Geschädigten lediglich geschlagen habe und im übrigen das Portemonnaie nur mitgenommen, um den Ausweis des Geschädigten an sich zu nehmen, weil er noch wegen eines Drogengeschäftes mit dem Geschädigten habe reden wollen.
Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.