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Sachsen-Anhalt Heute: Ersatzneubau für Kinderkrippe in Nienburg (Saale)

Magdeburg, 21. Februar 2018
 
Die Stadt Nienburg (Saale) kann eine neue Kinderkrippe bauen. Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder (Foto) überreichte heute einen STARK-V-Förderbescheid in Höhe von 616.000,00 Euro an Bürgermeisterin Susan Falke.
 
Finanzminister André Schröder: „Kinderbetreuung nach den neuesten Standards ist leider nicht überall möglich, weil nicht jede Kommune eine Sanierung oder einen Neubau bezahlen kann. Umso mehr freut es mich, wenn Bund und Land solche Projekte unterstützen und damit helfen, optimale Bedingungen für unsere Kleinsten zu schaffen. Hier in Nienburg kann nun, mit Verbindung zum neuen Kindergarten, ein komplett neues Gebäude für die Krippe gebaut werden.“
 
Kinder aus allen Ortsteilen der Stadt (Altenburg, Borgesdorf, Gerbitz, Gramsdorf, Grimschleben, Jesar, Latdorf, Neugattersleben, Pobzig, Wedlitz sowie Wispitz) können künftig in der Burgstraße in Nienburg betreut werden. Im Moment steht hier noch ein altes, nicht mehr genutztes Kita-Gebäude. Dieser Plattenbau  wird abgerissen. An gleicher Stelle entsteht der Neubau. In dieses neue Haus ziehen die Kinder der Kita „Mäusenest“ aus Gerbitz und die Jungen und Mädchen der Kita „Storchennest“ aus Wedlitz ein. Die beiden Einrichtungen sind in die Jahre gekommen und es fehlt Platz. In Gerbitz beispielsweise steht für Kita- und Krippen-Kinder jeweils ein Raum zur Verfügung, in dem gespielt, gegessen und mittags geschlafen wird. Standard sind heute      zwei Zimmer pro Gruppe. In der neuen Kinderkrippe sollen künftig 10 Kleinkinder bis zum Alter von 3 Jahren betreut werden. Insgesamt haben die neuen Gebäude für Krippe und Kindergarten Kapazität für 70 Kinder.
 
 
Hintergrund:
Das Förderprogramm STARK V stellt finanzschwachen Kommunen Mittel für Investitionen in ihre Infrastruktur zur Verfügung. Der größte Teil der Fördermittel (90 Prozent) stammt vom Bund. Sachsen-Anhalt stellt den eigentlich von den Kommunen zu zahlenden Eigenanteil aus dem Landeshaushalt zur Verfügung (10 Prozent). Die geförderten Projekte werden somit vollständig aus dem Programm STARK V finanziert, die Kommunen müssen keinen Eigenanteil erbringen.