Magdeburg, den 7. März 2018
Dem 61-jährigen Angeklagten werden insgesamt rund 35 Straftaten vorgeworfen. Er soll in den Jahren 2016 bis Anfang 2017 in Magdeburg im Zustand verminderter Schuldfähigkeit andere Personen angegriffen, verletzt, bedroht und beleidigt haben.
Wegen dieser Straftaten ist zunächst vor dem Amtsgericht in Magdeburg verhandelt worden. Ein psychiatrisches Gutachten hat dann aber ergeben, dass Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Angeklagte die Taten krankheitsbedingt im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen hat und er gefährlich ist, so dass die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB angeordnet werden könnte. Die Anordnung des § 63 StGB kann jedoch nur durch das Landgericht erfolgen, so dass das Amtsgericht das Verfahren dem Landgericht zur Verhandlung und Entscheidung vorgelegt hat.
Der Angeklagte ist bereits vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus geschlossen untergebracht.
25 KLs 220 Js 16167/16 (33/17) – 5. Strafkammer
1 Angeklagter
1 Sachverständige
39 Zeugen
Fortsetzungstermine:
Mittwoch, 07. März 2018,
Mittwoch, 14. März 2018, Donnerstag, 15. März 2018,
Montag, 19. März 2018, Montag, 26. März 2018 und
Mittwoch, 28. März 2018 sowie
Mittwoch, 04. April 2018 und Donnerstag, 12. April 2018,
jeweils 09.30 Uhr, Saal C 12