Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Sachsen-Anhalt fordert klare
Distanzierung von EKM, Kommunal- und Landespolitik | Arbeit des Vereins
gefährlich
Magdeburg.
Die im Jahr 2014 bekannt gewordenen Homo-Heilungsseminaren des Bennungen Vereins Leo e.V. um Pfarrer Bernhard Ritter riefen große
Proteste, eine Landtagsdebatte und Verurteilungen von Politik und Gesellschaft
hervor. Der Paritätische Landesverband Sachsen-Anhalt hob die Mitgliedschaft in
dessen Wohlfahrtsverband auf und der Landkreis Mansfeld-Südharz entzog dem
Verein die Anerkennung als Freien Träger der Kinder und Jugendhilfe.
Nach
einer Klage und Gerichtsverfahren ist Leo e.V. heute wieder als Freier Träger
der Kinder- und Jugendhilfe anerkannt, weil nicht nachgewiesen werden konnte,
was in den Seminaren tatsächlich passierte.
Konkrete Beweise durch neue Recherchen
und veröffentlichte Seminarunterlagen
Neue
Recherchen des Journalisten Silvio Duwe bringen aber konkrete Beweise zu Tage,
woraus hervorgeht, dass Leo e.V. und Bernhard Ritter keinerlei Einsicht und
Schlüsse aus der Debatte von 2014 gezogen haben. Die Seminare zur Heilung von
Homosexuellen gehen weiter. Veröffentlichte Seminarunterlagen aus einem noch
bis zum 21.04. stattfindenden Seminar belegen jetzt klar, dass Homosexualität
als 'Störung' eingestuft wird. Nach Bernhard Ritter sei Homosexualität eine
Folge von Selbstmitleid und Minderwertigkeitskomplexen.
Der Lesben- und Schwulenverband
Sachsen-Anhalt sieht die weitere Arbeit des Vereins Leo e.V. als äußerst gefährlich
und inakzeptabel an und stellt folgende Forderungen:
LSVD-Forderungen an die Evangelische
Kirche in Mitteldeutschland (EKM):
-
Klare
öffentliche Distanzierung von den Praktiken des Leo e.V. und der Arbeit von
Pfarrer i.R. Bernhard Ritter im Zusammenhang mit den Seminarangeboten zu
„innerseelischen Störungen“ durch den Landeskirchenrat der EKM
-
Aberkennung der
Ordination als Pfarrer i.R.* im Rahmen eines Disziplinarverfahrens gemäß Pfarrergesetz – PfG der VELKD
*Pfarrer im Ruhestand unterstehen
weiter der Lehrverpflichtung und der Amtspflicht (§§ 66 bis 68 Pfarrergesetz -
PfG) und damit der Lehraufsicht und der Disziplinargewalt.
LSVD-Forderungen
an die Kommunalpolitik im Landkreis Mansfeld-Südharz:
-
Erneute
Aberkennung als Freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe aufgrund konkret
vorliegender Seminarunterlagen, die die Untauglichkeit untermauern
-
Keine weitere
Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Landkreis und der Gemeinde Südharz an
den Verein Leo e.V.
-
Klare
öffentliche Distanzierung von den konkreten Praktiken des Leo e.V. und der
Arbeit des Vereinsvorsitzenden Bernhard Ritter im Zusammenhang mit den Seminarangeboten
zu „innerseelischen Störungen“ durch die Landrätin des Landkreises
Mansfeld-Südharz, Dr. Angelika Klein sowie durch die Kommunalpolitiker*innen
des Landkreises und der Gemeinde Südharz
LSVD-Forderungen an Justiz- und
Gleichstellungsministerin Annemarie Keding
-
Klare
öffentliche Distanzierung von den konkreten Praktiken des Leo e.V. und der
Arbeit des Vereinsvorsitzenden Bernhard Ritter im Zusammenhang mit den
Seminarangeboten zu „innerseelischen Störungen“ durch Justiz- und
Gleichstellungsministerin Annemarie Keding, die für die Umsetzung des
Landesprogramms gegen Homo- und Transphobie zuständig ist
LSVD-Forderungen an die Fraktionen im
Landtag von Sachsen-Anhalt
-
Klare
öffentliche Distanzierung von den konkreten Praktiken des Leo e.V. und der
Arbeit des Vereinsvorsitzenden Bernhard Ritter im Zusammenhang mit den
Seminarangeboten zu „innerseelischen Störungen“
-
Ausschussbefassung
zum Thema: Entzug Gemeinnützigkeit | Keine öffentlichen Mittel | Ende der
Kinder- und Jugendarbeit
o
Prüfung
inwiefern es rechtliche Möglichkeiten zum Entzug der Gemeinnützigkeit des Leo
e.V. gibt
o
Prüfung
inwiefern der Landkreis Mansfeld Südharz unterstützt werden kann, um die
Aberkennung des Vereins Leo e.V. als Freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe
rechtssicher umgesetzt werden kann
o Erweiterung von Fördermittelkriterien, wonach Organisationen wie Leo e.V., die eindeutig gegen das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen oder dem AMG zuwiderhandeln, keine öffentlichen Mittel mehr erhalten
Der LSVD Sachsen-Anhalt stellt klar:
Für Homophobie darf es keine Förderung geben
Anbieter
solcher Therapieangebote finanzieren sich überwiegend durch Spenden. Die
Gemeinnützigkeit ist somit Existenzgrundlage. Träger wie Leo sind aber nicht
gemeinnützig, sondern gefährlich. Die staatlichen Stellen müssen in diesen
Fällen die Gemeinnützigkeit aberkennen. Für Homophobie darf es keine Förderung
geben.
Hintergrund:
Martin Pfarr, langjähriges Landes- und Bundesvorstandsmitglied des LSVD
kommentierte 2014:
„Der Verein Leo wurde von Bernhard Ritter gegründet, ehemaliger CDU-Landtagsabgeordneter und schon damals mit religiös-verbrämter Homophobie aufgefallen. Wir vom LSVD Sachsen-Anhalt protestierten lautstark. Therapieangebote sind gefährlicher Unsinn und verunsichern insbesondere lesbische und schwule Jugendliche. Diese benötigen vielmehr Anerkennung und persönliche Unterstützung. Es ist die Pflicht der Landesregierung für ein diskriminierungsfreies Umfeld zu sorgen. Die Denunzierung von Homosexualität als psychische Krankheit oder sündhaftes Laster ist alles andere als hilfreich.“