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Magdeburg / ST: Keine Gebühren für Auskünfte zu Geburtstagen und Jubiläen

Magdeburg, den 18. Mai 2018

Presse, Rundfunk und Mandatsträger

Gemeinsam haben sich das Ministerium für Inneres und Sport, das Ministerium der Finanzen sowie der Städte- und Gemeindebund darauf geeinigt, dass lokale Presse und Rundfunk sowie Mandatsträger Auskünfte zu Alters- und Ehejubiläen künftig gebührenfrei von den Meldebehörden erhalten. Die Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt, die dafür bislang einen eigenen Gebührentatbestand enthält, wird entsprechend geändert. Im Vorgriff auf die neue Regelung können die kommunalen Meldebehörden bereits jetzt auf eine Gebührenerhebung verzichten.

 

Innenminister Stahlknecht (Foto): „Ich freue mich, dass wir mit dem Verzicht auf den Gebührentatbestand eine Einigung ganz im Sinne der Seniorinnen und Senioren erzielt haben.“

 

Nach dem Bundesmeldegesetz sind Altersjubiläen der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Eine Auskunftserteilung unterbleibt in den Fällen, in denen die Betroffenen der Übermittlung ihrer Daten widersprochen haben.

 

 

Hintergrund:

Für die Auskunftserteilung über Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk nach § 50 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) haben die Meldebehörden nach Ziffer 3.3 der lfd. Nr. 28a des Kostentarifs der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) Gebühren erhoben.

Die Gebühr hierfür betrug zwischen acht und zwölf Euro je Jubiläumsfall und richtete sich innerhalb dieses Gebührenrahmens nach dem Aufwand und der Zeitdauer für die Auskunftserteilung.