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Magdeburg / ST: Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes

Magdeburg, den 1. Juni 2018

Stahlknecht:

„Aktives Mitgestalten auf kommunaler Ebene leichter gemacht“

 

 

Heute treten in Sachsen-Anhalt die Änderungen des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) in Kraft. Die Änderungen betreffen u. a. Regularien für Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, für Einwohnerantrag und Einwohnerfragestunden. Zudem erhalten die Gemeinden mehr Gestaltungsfreiheit bei der Bildung von Ortschaftsräten. Darüber hinaus wird das Briefwahlverfahren besser abgesichert.

 

Innenminister Holger Stahlknecht (Foto): „In erster Linie werden die bürgerschaftlichen Mitwirkungsrechte am kommunalpolitischen Geschehen und die direkten Beteiligungsrechte auf kommunaler Ebene gestärkt. Aktives Mitgestalten auf kommunaler Ebene wird somit leichter gemacht.“

 

Das Kommunalverfassungsrecht war zuletzt 2014 umfassend geändert worden.

 

Das Ministerium für Inneres und Sport wird das Kommunalverfassungsgesetz, das Kommunalwahlgesetz, die Kommunalwahlordnung und das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit in Sachsen-Anhalt demnächst in einer Broschüre herausgeben, die den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern in den Städten, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreisen ab voraussichtlich September zur Verfügung gestellt werden kann.