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Bundestag

Heute im Bundestag: Novelle zu Angaben im Geburtenregister

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 12. Dezember 2018

  1. Novelle zu Angaben im Geburtenregister
  2. Förderung von Digital-Investitionen
  3. FDP will schnelleren Glasfaserausbau


01. Novelle zu Angaben im Geburtenregister

Inneres und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Bei der Beurkundung der Geburt eines Neugeborenen soll künftig neben den Angaben "weiblich" und "männlich" oder der "Eintragung des Personenstandsfalls ohne eine solche Angabe" auch die Bezeichnung "divers" gewählt werden können, wenn das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/4669) zur Änderung des Personenstandsgesetzes hervor, dem der Innenausschuss am Mittwoch mit Koalitionsmehrheit zugestimmt hat. Gegen die Vorlage, die am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, votierten die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke, während die FDP-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich enthielten.

Danach soll zugleich Betroffenen in Fällen, in denen auch die weitere Geschlechtsentwicklung nicht zu einer Zuordnung zum weiblichen oder männlichen Geschlecht führt oder in denen die Zuordnung nach der Geburt unrichtig erfolgte, ermöglicht werden, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt die Zuordnung im Geburtseintrag ändern zu lassen und - soweit gewollt - neue Vornamen zu wählen.

Dass eine "Variante der Geschlechtsentwicklung" vorliegt, ist dem Gesetzentwurf zufolge durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen. Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalition an, wonach dies nicht für Personen gelten soll, "die über keine ärztliche Bescheinigung einer erfolgten medizinischen Behandlung verfügen und bei denen das Vorliegen der Variante der Geschlechtsentwicklung wegen der Behandlung nicht mehr oder nur durch eine unzumutbare Untersuchung nachgewiesen werden kann, sofern sie dies an Eides statt versichern".

Gegen die Stimmen der AfD-Fraktion nahm der Ausschuss zudem eine weitere Passage des Änderungsantrags der Koalition an. Damit soll klargestellt werden, dass auch zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes, das eine Variante der Geschlechtsentwicklung aufweist, keine Beschränkung auf die Angabe "divers" oder die Beurkundung des Personenstandsfalls ohne eine Geschlechtsangabe besteht, sondern auch die Angabe "weiblich" oder "männlich" eingetragen werden kann.

Wie die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurf ausführt, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 10. Oktober 2017 (1 BvR 2019/16) festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch die geschlechtliche Identität derjenigen schützt, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Dieser Personenkreis sei auch vor Diskriminierungen wegen des Geschlechts geschützt und werde in beiden Grundrechten verletzt, "wenn das Personenstandsrecht dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als ,weiblich' oder ,männlich' zulässt".

Der Gesetzentwurf soll daher "die vom Bundesverfassungsgericht für das Personenstandsrecht geforderte Möglichkeit für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung" schaffen, einen anderen positiven Geschlechtseintrag zu wählen. Die Wahl des Begriffs "divers" entspricht laut Bundesregierung "dem Wunsch der Betroffenen, der in der Länder- und Verbändebeteiligung zum Ausdruck gekommen ist". Unter "Varianten der Geschlechtsentwicklung" werden der Vorlage zufolge nach der aktuellen medizinischen Terminologie "Diagnosen zusammengefasst, bei denen die Geschlechtschromosomen, das Genitale oder die Gonaden inkongruent sind".

Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP lehnte der Ausschuss am Mittwoch zugleich einen Antrag der Fraktion Die Linke (19/4828) ab. Danach soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das Transsexuellengesetz aufgehoben und das Personenstandsgesetz erweitert wird. Das Personenstandsrecht soll dem Antrag zufolge so geändert werden, "dass alle Menschen ohne gravierende Hürden ihren Personenstand und/oder Vornamen frei wählen dürfen". Eine "neue Gutachten- oder Attestpflicht" soll laut Antrag im Personenstandsgesetz nicht eingeführt werden.

In der Ausschusssitzung wertete die CDU/CSU-Fraktion die Bezeichnung "divers" als Kompromisslösung. Sie betonte zugleich die Notwendigkeit einer validen Registrierung, für die man objektiv prüfbare Belege brauche. Ferner verwies sie darauf, dass die Koalition sich einig sei, eine Reform des Transsexuellengesetzes angehen zu wollen.

Die SPD-Fraktion sah die Notwendigkeit eines ärztlichen Attests als nicht verhältnismäßig an, nannte den mit dem Änderungsantrag vorgelegten Kompromiss indessen eine gangbare Lösung. Sie unterstrich zugleich ihren Willen, das Transsexuellengesetz zu reformieren.

Die AfD-Fraktion plädierte dafür, die Bezeichnung "divers" durch den Begriff "inter" zu ersetzen, Zudem sprach sie sich dafür aus, dass das Vorliegen einer Variante der Geschlechtsentwicklung mit einem amtsärztlichen Gutachten nachzuweisen ist.

Die FDP-Fraktion wandte sich gegen die von der Koalition vorgelegte Regelung zum Nachweis, dass eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt. Mit Blick auf die vorgesehene eidesstattlichen Erklärung sprach sie von einer Zumutung für die Betroffenen.

Die Fraktion Die Linke kritisierte, der Gesetzentwurf werde dem sexuellen Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen nicht gerecht. Ein Gutachten einzufordern, sei nicht im Sinne der Betroffenen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bemängelte, dass der Gesetzentwurf nicht den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts erfülle und der Geschlechtseintrag nicht selbstbestimmt erfolge.

Ein Vertreter der Bundesregierung verwies darauf, dass fast alle Betroffenen eine ärztliche Bescheinigung, mit der das Vorliegen einer Variante der Geschlechtsentwicklung nachgewiesen werden könne, vorrätig hätten.



02. Förderung von Digital-Investitionen

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Alle Fraktionen im Finanzausschuss sind sich einig, dass die digitale Transformation stärker gefördert werden soll. Ein Antrag der FDP-Fraktion (19/959) für eine verbesserte Abschreibung für digitale Wirtschaftsgüter fand in der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Albrecht Glaser (AfD) geleiteten Sitzung am Mittwoch dennoch keine Mehrheit. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD lehnten den Antrag ebenso ab wie die Linksfraktion, während sich die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und AfD der Stimme enthielten. Nur die FDP-Fraktion votierte für den Antrag.

Die FDP-Fraktion erhofft sich einen steuerlichen Innovationsschub für die digitale Transformation von Unternehmen. Die Unternehmen hätten erkannt, dass die Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Geschäftsprozessen Treiber von Innovation und Wachstum seien. Die Bundesregierung solle sich daher gemeinsam mit den Ländern für eine Überarbeitung der Abschreibungsvorschriften einsetzen, wird von der FDP-Fraktion gefordert. Für digitale Innovationsgüter beziehungsweise für Wirtschaftsgüter, die der digitalen Transformation dienen, fordert die FDP-Fraktion eine einheitliche, maximale Nutzungsdauer von drei Jahren. Auch bei Aufwendungen zur Einführung betriebswirtschaftlicher Softwaresysteme und bei Anschaffung betrieblich genutzter Software soll eine einheitliche Nutzungsdauer von drei Jahren gelten. Außerdem soll die Möglichkeit der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auch auf digitale Innovationsgüter ausgeweitet werden.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, im Ziel, digitale Informationen zu unterstützen, sei man sich einig. Allerdings würden in dem Antrag zu viele unbestimmte Begriffe verwendet. Die SPD-Fraktion verwies auf den Koalitionsvertrag, der einen Prüfauftrag für digitale Investitionsförderung enthalte. Der FDP-Antrag sei nicht hinreichend spezifiziert, so die Kritik der Sozialdemokraten. Auch die AfD-Fraktion begrüßte die Entlastung vor allem des Mittelstands, hielt den Antrag aber für "unspezifisch und ungenau". Die FDP-Fraktion verteidigte den Antrag in der Aussprache mit dem Hinweis auf veraltete steuerliche Regelungen. Die Abschreibungstabellen würden noch aus den 1980-er Jahren stammen, "da hatte mein Telefon noch eine Schnur", so ein Sprecher der FDP-Fraktion. Die Fraktion Die Linke zeigte sich grundsätzlich offen für eine Debatte über Abschreibungen. In dem Antrag der FDP-Fraktion vermisse man aber die Zielgenauigkeit. Sympathie für die Initiative zeigte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.



03. FDP will schnelleren Glasfaserausbau

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) "Digitalisierung im 21. Jahrhundert - Digitale Infrastruktur im Glasfaserausbau" hat die FDP-Fraktion einen Antrag (19/6398) betitelt, der am Donnerstag durch den Bundestag beraten werden soll. Die Liberalen fordern darin die Bundesregierung unter anderem auf, die Attraktivität des Glasfaserausbaus in ländlichen Regionen zu erhöhen, indem der Ausbau von Regionen mit Förderbedarf beim Glasfaserausbau gebündelt in Regions-Clustern ausgeschrieben wird. Im Interesse eines schnelleren Ausbaus der Glasfaserinfrastruktur in der Fläche sollen nach den Vorstellungen der FDP-Fraktion auch innovative Verlegetechniken, wie beispielsweise Micro-Trenching, gefördert werden, "um Glasfaser bis zur Haustür als Standard und nicht als Privileg zu etablieren".

Weiterhin plädieren die Abgeordneten dafür, die Versorgung von Unternehmen mit schnellem Internet mit Hilfe von Gigabit-Gutscheinen zu fördern. Unternehmen sollten sich nach dem "First Come-First-Serve"-Prinzip um eine Teilfinanzierung der Einrichtung eines Glasfaseranschlusses bewerben können. Unter den insgesamt acht Forderungen findet sich auch jene nach Einrichtung eines Gigabit-Grundbuches, in dem alle staatlichen, teilstaatlichen und privaten Institutionen ihre Glasfaserinfrastruktur verpflichtend, unabhängig des Anwendungsbereiches des Netzes, eintragen müssen. Dies sei nötig, um eine transparente Übersicht über die mit Breitband unterversorgten Gebiete zu erhalten und die Fördermittel zum Glasfaserausbau zielgerichtet einsetzen zu können.

Zur Begründung ihres Vorstoßes verweist die FDP Fraktion darauf, dass sowohl für innovative Wirtschaftsfelder als auch für Smart Home und Smart Living schnelle Datennetze eine unabdingbare Grundvoraussetzung seien. Dies bedeute, dass überall und flächendeckend in Deutschland modernste und leistungsfähige Netze gebraucht werden, sowohl als Festnetz als auch als Mobilfunknetz, da beides einander bedinge. Schließlich sei eine Grundlage für ein flächendeckendes, schnelles Mobilfunknetz ein bundesweites Glasfasernetz, an das die Sendemasten angeschlossen werden können.

Kritisiert wird von den Liberalen in diesem Zusammenhang die "Stückwerk-Politik der Großen Koalition". Festnetz gesondert vom Mobilfunk und beim Mobilfunk 3G, 4G und 5G jeweils isoliert zu betrachten, sei "weder innovativ noch zielführend". Gerade für den anstehenden 5G-Ausbau sei ein modernes Hochgeschwindigkeitsglasfasernetz notwendig. "Nur eine Strategie, die alle Netze zusammendenkt, kann am Ende erfolgreich sein und eine echte Verbesserung der digitalen Infrastruktur in Deutschland bewirken", heißt es in dem Antrag.

Dass dies notwendig sei, zeige eine Studie aus dem Jahr 2017, wonach Deutschland bei einem weltweiten Vergleich der durchschnittlich verfügbaren Breitbandgeschwindigkeiten nur Rang 25 belege. Ebenso gravierend zeige ein Bericht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur aktuellen Breitbandverfügbarkeit aus dem Mai 2018 auf, dass im ländlichen Raum sogar jeder Zweite keinen Zugang zu schnellem Internet mit mindestens 50 Mbit/s habe. Die gleiche Erhebung stelle auch dar, dass in Gewerbegebieten nur 88 Prozent aller Firmen Breitbandinternet mit mindestens 50 Mbit/s nutzen könnten. Von Firmen in Mischgebieten seien es nur 79 Prozent. Diese mangelhafte Breitbandabdeckung gefährde den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands, da Unternehmen schnelles Internet benötigten, um innovative Produkte entwickeln zu können, schreibt die FDP-Fraktion.



Foto: Bundesregierung / Bergmann