header-placeholder


image header
image
SAN Heute

Datenschutz im Ehrenamt / Empfehlungen für Vereine und Verbände

Magdeburg, den 4. Januar 2019


Das Ministerium für Inneres und Sport hat für Vereine und Verbände die Handreichung „Datenschutz kurz erklärt“ veröffentlicht. Darin finden sich Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), wie bspw.: Muss ich als Verein einen Datenschutzbeauftragen benennen? Was ist beim Versand von Newslettern zu beachten? Welche Einverständniserklärungen müssen vorliegen? oder Wie lange dürfen Daten gespeichert werden?


Innenminister Holger Stahlknecht: „Die Handreichung richtet sich an ehrenamtlich Tätige. Das Angebot soll helfen, möglicherweise bestehende Verunsicherungen im Umgang mit dem Datenschutz abzubauen.“

 

Zur Broschüre: www.mi.sachsen-anhalt.de/nc/service/publikationen/

 

Die DS-GVO ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten und hat weitreichende Auswirkungen auf die ehrenamtliche Arbeit in den Vereinen und Verbänden vor Ort. Vereine verarbeiten in vielfältiger Hinsicht personenbezogene Daten ihrer Mitglieder, von Sponsoren und Förderern sowie von Besuchern ihrer Veranstaltungen. Dies fängt bei den Adressen der Mitglieder an und geht über die Kontoverbindungsdaten bei Lastschrifteinzugsverfahren der Mitgliedsbeiträge weiter. Soweit Kinder im Sportverein trainieren, ist der besondere Schutz Minderjähriger zu beachten. Bislang mussten die privatrechtlich organisierten Vereine das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beachten. Mit der DS-GVO tritt nunmehr ein europäischer Rechtsrahmen hinzu, der in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitliche Datenschutzgrundsätze normiert.