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Bundestag

Heute im Bundestag: Diskussion über Preise an Tankstellen

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 13. Februar 2019

  1. Ausschuss beschließt Organspendenreform
  2. Anhörung zu Koalitions-Entwurf zu 219a
  3. Diskussion über Preise an Tankstellen
  4. Share-Deals-Änderungen umstritten
  5. Information über Schwangerschaftsabbruch
  6. Weiterentwicklung des APUG


01. Ausschuss beschließt Organspendenreform

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Mit breiter Mehrheit hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (19/6915) gebilligt. Für die in den Ausschussberatungen geringfügig veränderte Vorlage stimmten am Mittwoch die Fraktionen von Union, SPD, FDP, Linken und Grünen. Nur die AfD-Fraktion lehnte den Entwurf ab. Am Donnerstag soll der Gesetzentwurf im Parlament endgültig verabschiedet werden.

Die Vorlage zielt darauf ab, mit veränderten Abläufen und Vorschriften die Organspendenpraxis effektiver zu gestalten und so potenzielle Organspender besser zu identifizieren. Dazu wird vor allem die Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Entnahmekrankenhäusern gestärkt.

Anträge der Fraktionen von AfD (19/7034) und FDP (19/5673) fanden keine Mehrheit.



02. Anhörung zu Koalitions-Entwurf zu 219a

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/MWO) Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschloss der Rechtsausschuss in seiner 33. Sitzung am Mittwoch unter Leitung des Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch (19/7693) bereits am kommenden Montag (18.02.2019, 14.00 bis 16.00 Uhr). Der Entwurf, der dem Gremium noch nicht überwiesen worden war, steht am Freitag auf der Tagesordnung des Bundestages. Abgeordnete von Union und SPD verwiesen auf die Notwendigkeit, das bereits lange andauernde parlamentarische Verfahren schnell zum Abschluss zu bringen. Mit dem Kompromiss könne jetzt Rechtssicherheit geschaffen werden. Vertreter von FDP, Grünen und Linken, deren Gesetzentwürfe zur Aufhebung des Paragrafen 219a mit den Stimmen der Koalition erneut von der Tagesordnung gestrichen wurden, mahnten dagegen ausreichend Zeit zur Vorbereitung der Anhörung an. Die Linke warf der Koalition vor, das Verfahren im Hau-Ruck-Verfahren durchziehen zu wollen. Der vor einer Woche vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf erlaubt Ärzten Information, gleichzeitig soll das Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch erhalten bleiben.

Weiter beschloss der Ausschuss gegen die Stimmen der AfD, am 20. Februar 2019 die bereits dem Grunde nach beschlossene öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie im Strafverfahren und zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmung an eine EU-Verordnung (19/4671) durchzuführen. Der Entwurf sieht unter anderem Änderungen in der Strafprozessordnung, im Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung und im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vor. Die Beschlussfassung zur Terminierung einer weiteren öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Grünen für ein Makler-Bestellerprinzip- und Preisdeckelgesetz (19/4557) wurde von der Tagesordnung gestrichen.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Christian Lange (SPD), erstattete einen Vorbericht des Ministeriums zum EU-Rat für Wettbewerbsfähigkeit am 18./19. Februar 2019 und berichtete auf Antrag der Koalitionsfraktionen, der AfD und der Grünen ausführlich über Inhalt und Umsetzung sowie den Stand der Entwicklung und der geplanten Finanzierung des "Paktes für den Rechtsstaat". Lange erläuterte den Abgeordneten die Ziele des Paktes und ging dabei auf die Ergebnisse der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder am 31. Januar 2019 ein. In den anschließenden ausführlichen Fragerunden äußerte sich die Opposition vor allem skeptisch über das Ziel der Schaffung von 2.000 neuen Richter- und Staatsanwaltsstellen in den Ländern, während sich Abgeordnete der Koalition gegen ein Schlechtreden des Paktes verwahrten, der ein "großer Erfolg" sei.

Lange betonte, dass es sich bei dem Personalaufbau um Nettostellen in den Ländern handele, konkrete Zahlen aber noch nicht vorlägen. Angesichts der bisherigen Schwierigkeiten hoffe man jetzt auf einen "Kulturwandel" in den Ländern. Der politische Wille sei in den Ländern vorhanden, man setze auf ein gutes Miteinander. Weitere Schwerpunkte des Paktes sind die Digitalisierung von Justiz und Polizei, die Beschleunigung und Vereinfachung von Gerichtsverfahren, die Verstärkung des Opferschutzes, Qualitätssicherung in der Rechtspflege und eine Offensive für den Rechtsstaat. Der Ausschuss stimmte ferner über eine Reihe von Gesetzentwürfen, Anträgen und Vorlagen ab, bei denen er nicht federführend ist.



03. Diskussion über Preise an Tankstellen

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Der Wirtschaftsausschuss hat kontrovers darüber diskutiert, ob die Beschränkung auf eine Preisänderung an Tankstellen ein Mal am Tag sinnvoll ist. Während ein Abgeordneter der Unionsfraktion diesen Vorschlag am Mittwoch einbrachte und sich ein Vertreter der Linksfraktion dahinter stellte, warf eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Frage auf, ob sich ein solcher Eingriff tatsächlich vorteilhaft für Verbraucher auswirken würde. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Christian Hirte (CDU), griff letzteren Aspekt auf und sagte, vieles spreche dafür, dass Verbraucher in Summe keinen Vorteil daraus zögen, wenn Preise ein Mal am Tag erhöht würden. Dies zeigten Bilanzen aus dem Nachbarland Österreich.

Grundsätzlich positiv bewerteten die Abgeordneten die Einführung von Apps, mit denen Tankpreise verglichen werden können. Die Transparenz habe sich erhöht, sagte ein Abgeordneter der SPD-Fraktion. Auch die AfD-Fraktion bezeichnete die Maßnahmen als Schritt in die richtige Richtung, die Preisschwankungen hätten mindestens in subjektiver Wahrnehmung abgenommen. Die Linksfraktion erklärte hingegen, es herrsche weiterhin der Eindruck einer Abzocke, daran habe die Transparenz nichts geändert. Die FDP-Fraktion wies derweil auf die Kritik freier, kleinerer Tankstellenbetreiber hin, wegen der Möglichkeit von Preisoptimierungen der Großbetreiber benachteiligt zu sein. Hirte sagte darauf, die Vergleichbarkeit sei eine Chance für kleinere Betreiber. Sie könnten so den gesamten Markt beobachten. Grundlage der Diskussion war der als Unterrichtung vorgelegte Bericht der Bundesregierung über die Ergebnisse der Arbeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe und die hieraus gewonnenen Erfahrungen (19/3693).



04. Share-Deals-Änderungen umstritten

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Ausschuss

Berlin: (hib/FLA) Die Koalition stößt mit den von ihr angestrebten Änderungen bei der Grunderwerbsteuer auf Widerstand von Immobilienwirtschaft und börsennotierten Unternehmen. Der Eigentümerverband Haus & Grund signalisierte Zustimmung. Das hat heute, 13. Februar 2019, ein Fachgespräch mit Experten im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen unter dem Vorsitz von Mechthild Heil (CDU) ergeben. Die Bundesländer nahmen bei unterschiedlichen Hebesätzen 2016 bundesweit 12,4 Milliarden Euro durch die Grunderwerbsteuer ein.

Die Rahmenbedingungen für die Steuer setzt der Bund. Ins Visier genommen hat die Koalition die "Share Deals". Dabei werden nicht Grund und gegebenenfalls Gebäude verkauft, sondern Anteile ("shares") an einer Gesellschaft, die über den Besitz verfügt. In diesem Fall kann bei bestimmten Voraussetzungen die Grunderwerbsteuer entfallen. Dann nämlich, wenn keiner der Gesellschafter mehr als 95 Prozent der Anteile erwirbt. Bei einem Verkauf müssten mithin mindestens fünf Prozent beim Verkäufer verbleiben oder von Dritten erworben werden.

Das hessische Finanzministerium schätzt den Ausfall an Steuermitteln durch Share Deals auf eine Milliarde Euro jährlich. Die Finanzminister der Länder haben Ende November beschlossen, sich für Gesetzesänderungen einzusetzen. Danach soll die Schwelle künftig bei 90 Prozent liegen. Zudem soll der Rest der Anteile frühestens nach zehn Jahren, bisher fünf Jahre, erworben werden können. CDU, CSU und SPD wollen laut Koalitionsvertrag Regelungen finden, die eine Steuergestaltung mittels Shares Deals beenden.

Bei dem Fachgespräch wies Norbert Kuhn vom Deutschen Aktieninstitut auf "negative Auswirkungen für börsennotierte Unternehmen" hin. Er hob damit auf die sich immer verändernde Struktur der Anteilseigner hin. Der Finanzplatz Deutschland würde durch die ins Auge gefassten Gesetzesänderungen "massiv geschädigt". Eine "zusätzliche Steuerbelastung" sei die Folge. Er schlug vor, bei einer Neuregelung "etwa auf den Zweck einer Anteilsübertragung" abzustellen: "Beim Kauf börsennotierter Aktien ist dies das Erzielen langfristiger Erträge aus Dividenden und Kurssteigerungen, die insbesondere für die Altersvorsorge genutzt werden, und keinesfalls die missbräuchliche Umgehung der Grunderwerbsteuer." Und: "Ein Dax-Unternehmen ist kein Vermeidungskonstrukt für die Grunderwerbsteuer."

Florian Schmidt (Bündnis 90 / Die Grünen), im Berliner Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg der Bezirksstadtrat für Bauen, Planen und Facility-Management, strich heraus, dass durch Share-Deals den Kommunen die Möglichkeit genommen werde, in Milieuschutzgebieten ihr Vorkaufsrecht anzuwenden. Das erzeuge "sozialen Unfrieden". Er forderte eine Meldepflicht für solche Geschäfte - auch damit "die Menschen auf Share-Deals-Transaktionen aufmerksam gemacht werden können". Sie machten bis zu 50 Prozent der Immobilienverkäufe aus.

Professor Henning Tappe von der Universität Trier (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, deutsches und internationales Finanz- und Steuerrecht), machte sich dafür stark, die Schwelle von 95 auf 75 Prozent abzusenken. Die gebotene "gerechte Lastenverteilung" bei der Steuerpflicht werde derzeit "untergraben", zumal wenn es sich wie bei den Shares Deals um ein "steuerliches Schlupfloch" handle, das sich "geradezu aufdrängt". Entsprechende Gesetzesänderungen seien verfassungsrechtlich "nicht verboten, sondern geboten". Tappe: "Der Gesetzgeber ist nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, die Lücke zu schließen." Wenn die Steuerlast als zu hoch empfunden werde, habe das "nichts mit dem Gleichheitsproblem zu tun".

Zustimmung zu Gesetzesverschärfungen kam auch von Christoph Trautwetter vom "Netzwerk Steuergerechtigkeit". Share Deals führten "zu fehlenden Steuereinnahmen und zu einer ungerechten Verteilung der Besteuerung". Denn: "Große Investoren zahlen nicht, kleine Wohnungskäufer zahlen." Er habe "keine Belege" dafür, dass die Mieten niedriger seien, wenn die Investoren keine Grunderwerbsteuer hätten zahlen müssen. Private sowie kleinere und mittlere Investoren müssten "einen immer größeren Anteil" des Grunderwerbsteuer-Aufkommens tragen, während große Gesellschaften die Steuer vermeiden könnten. Er beschrieb auch die Gefahr, dass mittels Share Deals das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten umgangen werden könne, weil sie "nicht als Verkaufsfälle erfasst" würden.

Hans Volkert Volckens (Zentraler Immobilien Ausschuss - ZIA) zeigte sich überzeugt, dass Share Deals "nicht eine missbräuchliche Gestaltung" der Steuervorgaben seien. Er warnte davor, dass bei einer Umsetzung der diskutierten Gesetzesausweitung der Wohnungsbau verteuert würde. Alle Steuern, die bei den Bauprojekten anfielen, würden auf die Mieter umgelegt: "Die Kosten zahlt immer am Ende der Nutzer." Über die Immobilienwirtschaft hinaus würden alle Wirtschaftszweige von den Maßnahmen betroffen. Er sieht "den positiven Einfluss der Immobilienwirtschaft auf die Bruttowertschöpfung in Deutschland" gefährdet. Er setzte sich für Änderungen bei der Grunderwerbsteuer ein, die zu "Senkung und Vereinfachung" führten. Was jetzt diskutiert werde, sei das Gegenteil.

Kai H. Warnecke, der Präsident von Haus & Grund Deutschland, beklagte, dass es bei der Höhe Grunderwerbsteuer seit 2010 zu einer "Explosion" gekommen sei. Freilich reduziere sich dies "auf die Bürger", während sich für Unternehmen Lücken auftäten: "Die einzigen, die die Lücken nicht schließen können, sind junge Familien und junge Paare." Es sei ihnen zunehmend "nicht mehr möglich, Eigentum zu erwerben".



05. Information über Schwangerschaftsabbruch

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die Koalitionsfraktionen haben den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch vorgelegt (19/7693). Hintergrund ist das Verbot der Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (StGB), wonach auch die Information darüber strafbar sein kann. Für Frauen, die einen straffreien Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen wollen, könne es daher heute problematisch sein, Informationen über Ärzte sowie Krankenhäuser und Einrichtungen zu erhalten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, heißt es in dem Entwurf. Ziel des Entwurfs sei daher die Verbesserung der Information von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen sowie Rechtssicherheit für Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Gleichzeitig solle das Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch erhalten bleiben, um das Rechtsgut des ungeborenen Lebens zu schützen.

Laut Entwurf soll der Paragraf 219a in einem neuen Absatz 4 um einen weiteren Ausnahmetatbestand ergänzt werden. Danach dürfen Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zukünftig auch öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des Paragrafen 218a StGB durchführen. Sie sollen darüber hinaus weitere Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch durch Hinweis - insbesondere durch Verlinkung in ihrem Internetauftritt - auf entsprechende Informationsangebote neutraler Stellen, die im Gesetz ausdrücklich benannt werden, zugänglich machen dürfen. Außerdem solle durch eine Änderung im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) sichergestellt werden, dass es zukünftig eine von der Bundesärztekammer zentral geführte Liste mit Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern und Einrichtungen gibt, die mitgeteilt haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Diese Liste enthalte auch Angaben über die dabei jeweils angewendeten Methoden.



06. Weiterentwicklung des APUG

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Weiterentwicklung des Aktionsprogrammes Umwelt und Gesundheit (APUG) soll spätestens zum Ende des Legislaturperiode abgeschlossen sein. Derzeit diskutierten das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft "Ziele und Schwerpunkte eines weiterentwickelten APUG", schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/7557) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/7205). Auch Fragen der künftigen Federführung über das APUG und der Organisationsstruktur seien Gegenstand der Abstimmungen zwischen den Ministerien. "Derzeit wird auch die Art und Weise der Kooperation mit relevanten Akteuren erörtert", heißt es in der Antwort.


Foto: Bundesregierung / Bergmann