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Bundestag

Heute im Bundestag: Gemeinnützigkeit von PETA im Visier

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 13. Februar 2019

  1. Gemeinnützigkeit von PETA im Visier
  2. Weiterhin viel Geld für Syrienhilfe nötig
  3. Einzelheiten zu Notruf-App
  4. Rüstungsexportstopp nach Saudi-Arabien
  5. Strukturwandel in der Lausitz
  6. Bedeutung der Batteriezellfertigung
  7. Sicherheit der Erdgas-Versorgung


01. Gemeinnützigkeit von PETA im Visier

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Von Oppositionsfraktionen aus verschiedenen Gründen geforderte Änderungen am steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht sind bei Sachverständigen auf ein unterschiedliches Echo gestoßen. So erkannte der Deutsche Finanzgerichtstag in einer Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch keinen konkreten Handlungsbedarf für gesetzgeberische Maßnahmen.

In der von der Ausschussvorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Anhörung ging es um einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel "Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus" (19/2580). Die Abgeordneten fordern, Körperschaften grundsätzlich nicht mehr in den Genuss der Steuerbegünstigung der Gemeinnützigkeit kommen zu lassen, wenn deren Repräsentanten gegen geltende Strafgesetze verstoßen oder zu einem Rechtsbruch aufrufen. Namentlich erwähnt wird die Tierrechtsorganisation "PETA". Führende Repräsentanten von PETA würden Straftaten wie Einbrüche in Viehställe legitimieren, schreibt die FDP-Fraktion.

Außerdem ging es in der Anhörung um einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/7434) mit dem Titel "Gemeinnützigkeit braucht Rechtssicherheit statt politischer Willkür". Darin fordert die Fraktion, den Katalog an förderfähigen Zwecken durch Aufnahme zivilgesellschaftlicher Themen wie den Einsatz für Frieden, für Menschenrechte oder die Rechte von Homo-, Bi-, Trans- und Intersexuellen, den Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie den Einsatz für eine gleichberechtigte Teilhabe an der digitalen Gesellschaft durch Freifunk-Initiativen zu modernisieren. Die Bundesregierung soll sich zudem jedem Versuch von Regierungen oder Parteien entgegenstellen, bestimmte NROs in ihrer Arbeit zu beschränken.

In einer schriftlichen Stellungnahme hatte der Präsident des Finanzgerichtstages, Professor Jürgen Brandt, erklärt, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sei eine Gemeinnützigkeit nicht mehr gegeben, wenn sich die Aktivitäten eines Vereins nicht im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung halten. Dann könne einer Körperschaft etwa bei strafrechtlich relevantem Verhalten wegen mangelnder Förderung der Allgemeinheit der Gemeinnützigkeitsstatus entzogen werden. Dass es bei den Prüfungen in verschiedenen Finanzämtern zu differenzierenden Entscheidungen kommen könne, "ist eine typische Folge des für das öffentliche Recht allgemein prägenden Prinzips der Aufgabenverteilung nach sachlichen und örtlichen Zuständigkeiten", erklärte Brandt.

Nach Ansicht von Stefan Diefenbach-Trommer (Koordination der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung") könnten bisher von den Finanzämtern getroffene Gemeinnützigkeits-Entscheidungen auch gebündelt werden. Es sei zu überlegen, ob übergreifende Kompetenzzentren eingerichtet werden könnten. Zwar sei die Finanzverwaltung Ländersache. Da der Bund aber in Fragen der Gemeinnützigkeit ein Weisungsrecht habe, könnte eine solche Zentralstelle durchaus auf Bundesebene eingerichtet werden. Diefenbach-Trommer begrüßte auch das vom Juristentag vorgeschlagene "Gemeinnützigkeitsregister".

Die Errichtung einer Bundesfinanzbehörde für Fragen der Gemeinnützigkeit lehnte Thomas Eigenthaler, der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, als "nicht sinnvoll, ja sogar als kontraproduktiv" ab. Eine solche Bundesbehörde wäre ein Einbruch in die bundesstaatliche Finanzverfassung und ohne Grundgesetzänderung nicht möglich. Eigenthaler erklärte weiter, Satzung und tatsächliche Geschäftsführung des gemeinnützigen Vereins müssten sich innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung abspielen. Aufrufe zu Straftaten, die Anstiftung dazu oder die Beteiligung von Vereinsorganen oder eine kampagnenhafte Beteiligung von Mitgliedern seien Verstöße dagegen und könnten daher keine Gemeinnützigkeit begründen.

Dem widersprach Richter Ulf Buermeyer (Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin), der die Aussage, Stalleinbrüche seien im Regelfall eine Straftat, als "steile These" bezeichnete. Es gebe die strafrechtliche Dogmatik der Rechtfertigung. Buermeyer verwies auf eine Entscheidung eines Gerichts, das einen Stalleinbruch als Notstand bewertet habe. Eine kritische Auseinandersetzung mit dem geltenden Strafrecht und seine Anwendung durch die Gerichte sei in einer lebendigen Demokratie auch weiterhin wünschenswert und förderungswürdig. Keinesfalls dürfe die Teilnahme gemeinnütziger zivilgesellschaftliche Organisationen an diesem Diskurs durch mögliche Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit unmöglich gemacht werden.

Rechtsanwalt Walter Scheuerl erklärte, das Begehen oder Ausnutzen von Straftaten oder sonstigen rechtswidrigen Handlungen durch Vertreter von gemeinnützigen Körperschaften, stehe in direktem Widerspruch zur steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit nach Paragraf 52 der Abgabenordnung. Das Eindringen in Ställe durch selbsternannte Tierrechtler zur Beschaffung von Kampagnenmaterial, wie es in den zurückliegenden zehn Jahren verstärkt zu beobachten gewesen sei und inzwischen zur Grundlage eines hocheffizienten Geschäftsmodells geworden ist, steht überdies im Widerspruch zur Definition der gemeinnützigen Zwecke". Danach müsse die Tätigkeit der Körperschaften darauf gerichtet sein, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichen Gebiet selbstlos zu fördern, zitierte Anwalt Scheuerl aus der Abgabenordnung.



02. Weiterhin viel Geld für Syrienhilfe nötig

Europa/Unterrichtung

Berlin: (hib/JOH) Der humanitäre Bedarf in Syrien sowie der Flüchtlinge in den Nachbarländern bleibt nach Ansicht der Bundesregierung weiterhin enorm. Es sei "von höchster Bedeutung, dass Deutschland sein hohes Finanzierungsniveau in der Region weiterhin hält und ein verlässlicher Partner für die Nachbarstaaten Syriens bleibt", schreibt sie in einer Unterrichtung (19/7300) über die Umsetzung der Ergebnisse der Londoner Konferenz von 2016 zu Syrien und der Region.

Mehr als die Hälfte der 22 Millionen zählenden Bevölkerung Syriens sei auf der Flucht, betont die Bundesregierung darin. Nur, indem man sie und ihre aufnehmenden Gemeinden in den Nachbarländern unterstütze, würden Lebensgrundlagen sichergestellt und Perspektiven für einen Verbleib in der Region geschaffen.

Weiter heißt es, gemessen an den Konferenzzusagen seien sowohl 2016 als auch 2017 insgesamt mehr Mittel bereitgestellt worden als ursprünglich zugesagt. Auch die Bundesregierung habe ihre Finanzzusagen aus London (2016) und Brüssel (2017 und 2018) nicht nur voll erfüllt, sondern mit ausgezahlten beziehungsweise beauftragten Mitteln in Höhe von 1,5 Milliarden US-Dollar ihre ursprüngliche in London gemachte Zusage für 2016 (1,3 Milliarden US-Dollar) sogar um 15 Prozent erhöht. Dennoch sei die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen in Syrien und den Nachbarländern 2017 nicht gesichert gewesen. Auch im Folgejahr seien die Hilfspläne der Vereinten Nationen für Syrien nur zu 63,7 Prozent beziehungsweise für die Region nur zu 49,7 Prozent gedeckt worden.



03. Einzelheiten zu Notruf-App

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Um Einzelheiten eines Förderprojekts für eine Notruf-App für Menschen mit Behinderung geht es in der Antwort (19/7407) auf eine Kleine Anfrage (19/6880) der Fraktion Die Linke. Darin äußert sich die Bundesregierung beispielsweise zu Betriebssystemen, Zielstellungen und Fördersummen und Zeitplan des Projekts. Das Modellprojekt ist inzwischen beendet. Eine derartige App könnten grundsätzlich nur Länder oder Städte und Gemeinden dauerhaft öffentlich bereitstellen, erklärt die Bundesregierung.



04. Rüstungsexportstopp nach Saudi-Arabien

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hält an ihrem Genehmigungsstopp für Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien fest. Das geht aus der Antwort (19/7408) auf eine Kleine Anfrage (19/6883) der Fraktion Die Linke hervor. Weiters wirke sie auf die Inhaber von gültigen Einzelgenehmigungen ein mit dem Ergebnis, dass aktuell grundsätzlich keine Ausfuhren von Rüstungsgütern von Deutschland nach Saudi-Arabien stattfinden. Die Lage werde fortlaufend beobachtet und bewertet, heißt es weiter. Dabei stimme man sich mit internationalen Partnern ab.



05. Strukturwandel in der Lausitz

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Reallabore und Projekte mit strukturpolitischer Signalwirkung können nach Ansicht der Bundesregierung Ansatzpunkte zur Unterstützung des Strukturwandels in der Lausitz sein. Sie werde die Vorschläge der Kohle-Kommission prüfen und sehr zeitnah geeignete Maßnahmen zur erfolgreichen Gestaltung dieses Wandels beschließen, ergänzt die Bundesregierung in der Antwort (19/7502) auf eine Kleine Anfrage (19/7133) der AfD-Fraktion. Gespräche mit Industrie und Verbänden seien Bestandteil dieses Prozesses.



06. Bedeutung der Batteriezellfertigung

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat ihr Interesse an einer Batteriezellproduktion in Deutschland bekräftigt. In der Antwort (19/7406) auf eine Kleine Anfrage (19/6754) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt sie, eine möglichst vollständige Abdeckung der Wertschöpfungskette der Batterietechnologie am Standort Deutschland anzustreben. - von den Rohstoffen über die Batteriezellproduktion bis hin zu vollständigen Batteriesystemen. "Die Bundesregierung will die Kapazitäten zur Qualifizierung sowie Aus- und Weiterbildung von Fachkräften für Batterietechnologie ausweiten", heißt es weiter. Derzeit liefen Gespräche der beteiligten Bundesministerien. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Nachfrage nach Batterien im kommenden Jahrzehnt wegen des Einsatzes von Elektrofahrzeugen, mobilen digitalen Elektrogeräten sowie stationären dezentralen Energiespeichern zunehmen wird.



07. Sicherheit der Erdgas-Versorgung

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Deutschland ist ausreichend auf eine eventuelle Krise bei der Erdgas-Versorgung vorbereitet. Dies betont die Bundesregierung in der Antwort (19/7501) auf eine Kleine Anfrage (19/7002) der AfD-Fraktion. Eine entsprechende Krisenmanagementübung habe gezeigt, dass Bund und Länder gut aufgestellt sind, um auf einen Engpass bei der Versorgung zu reagieren. "Die Erdgasversorgung von Bevölkerung und Wirtschaft ist sicher."


Foto: Bundesregierung / Bergmann