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Zoll News: Barmittel im Wert von 182.000 Euro in der Handtasche

Zollkontrolle am Airport Hannover

Am Mittwoch, dem 7. Februar 2018, landete eine 54-jährige Hannoveranerin mit Flug LH 048 aus Frankfurt am Main kommend in Langenhagen. Ihre Reise hatte sie in Thailand begonnen.

Bei der Zollabfertigung im Ankunftsbereich des Terminals A befragten die Zöllner die Frau nach mitgeführten Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln über 10.000 Euro. Eine Anmeldung von Barmitteln erfolgte nicht.

Bei der anschließenden Kontrolle entdeckten die Zöllner in der Handtasche der 54-Jährigen Sparbücher im Wert von 182.000 Euro. Eine Anmeldung dieser Barmittel hätte bereits bei der Zwischenlandung in Frankfurt erfolgen müssen.

Gegen die Frau wurde wegen des Nichtanmeldens der mitgeführten Barmittel ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ein nicht unerhebliches Bußgeld wird die Folge sein.

Die weitere Sachbearbeitung übernimmt das Hauptzollamt Braunschweig.

Zusatzinformation
Seit dem 15. Juni 2007 müssen Drittlandsreisende ihre mitgeführten Zahlungsmittel (neben Bargeld zum Beispiel auch Wertpapiere, Schecks, Edelmetalle und Sparbücher) ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro unaufgefordert schriftlich anmelden.

Kommen Reisende dieser Anmeldepflicht nicht nach, handeln sie ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.