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Freisteller BarbaraHendricks

Fußball-WM 2018: Bundesumweltministerin Hendricks ermöglicht „Public Viewing"

Berlin, 21. Februar 2018

Kabinett beschließt Ausnahmeregeln vom Lärmschutz

Die öffentliche Übertragung der diesjährigen Fußball-Weltmeisterschaft
kann auch in diesem Sommer wieder über die üblichen Ruhezeiten
hinausgehen. Die Fans können die Spiele auch am späten Abend und zu
Beginn der Nacht im Freien auf Großleinwänden verfolgen. Das
Bundeskabinett beschloss dazu heute eine vom Bundesumweltministerium
vorgelegte Verordnung, die für die Zeit der Fußball-Weltmeisterschaft in
Russland Ausnahmen von den geltenden Lärmschutz-Regeln vorsieht.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (Foto): „Das gemeinschaftliche
Fußballgucken unter freiem Himmel gehört zu Welt- und
-Europameisterschaften einfach dazu. Bei einem solchen Anlass halte ich
Ausnahmen vom Lärmschutz für gerechtfertigt. Darum haben wir jetzt eine
Verordnung vorgelegt, die das sogenannte Public Viewing ermöglicht und
gleichzeitig einen akzeptablen Mindestschutz für Anwohner vorsieht. Über
die Genehmigung im konkreten Fall müssen die Kommunen entscheiden."

Die Ausnahmeregelung ist nötig, weil die in der Regel geltenden
Lärmschutzstandards bei Spielen, die am späten Abend und in den ersten
Nachtstunden übertragen werden, an vielen Orten nicht eingehalten werden
könnten. Die Verordnung erweitert nun den Spielraum für die zuständigen
Behörden in den Kommunen, die Veranstaltungen zuzulassen. Dabei sollen
sie im Einzelfall abwägen zwischen dem herausragenden öffentlichen
Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe. Es müssen
neben dem Publikumsinteresse also beispielsweise auch die Abstände zu
Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des
Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und
Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen berücksichtigt werden.

Die Bundesregierung folgt mit der Ausnahmeregelung einer Bitte der Länder.
Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen.
Bereits bei den Fußball-Weltmeisterschaften seit 2006 und bei den
Fußball-Europameisterschaften 2008 und 2016 hatte es vergleichbare
Verordnungen gegeben.