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Magdeburg / ST - Gesellschaftlicher Wandel: Väter bleiben häufiger beim kranken Kind


Magdeburg, 18. April 2018 – Wenn das Kind krank ist, bleiben zunehmend häufiger die Väter zu Hause, um den Nachwuchs gesund zu pflegen. Das ergab eine Auswertung der BARMER-Krankenkasse von Versichertendaten zum Kinderkrankengeld. So stieg die Zahl der betreuenden Väter, die Kinderkrankengeld beantragt haben, unter den Versicherten in Sachsen-Anhalt von 21,6 Prozent im Jahr 2015 auf 23,4 Prozent im Jahr 2017. Damit liegt Sachsen-Anhalt seit Jahren beständig über dem Bundesdurchschnitt (2017 = 22,6 Prozent). Am häufigsten blieben Väter in Sachsen (28,0 Prozent) beim kranken Kind, am seltensten in Nordrhein-Westfalen (18,9 Prozent). Noch im Jahr 2007 lag der Anteil von Vätern, die Kinderkrankengeld beantragten, bei der BARMER bundesweit nur bei 10,5 Prozent.

 

„Auch wenn weiterhin in den meisten Familien die Mütter mit dem kranken Nachwuchs zu Hause bleiben, bestätigen die Zahlen einen anhaltenden Trend: Wir sehen, dass sich immer mehr Väter um ihre erkrankten Kinder kümmern, und sich somit mehr und mehr ein modernes Rollenverständnis in den Familien durchsetzt“, sagt Axel Wiedemann (Foto), Landesgeschäftsführer der BARMER in Sachsen-Anhalt.




Voraussetzungen für den Bezug von Kinderkrankengeld

Das Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. „Im Krankheitsfall eines Kindes können sich berufstätige Eltern in der Gesetzlichen Krankenversicherung bis zu zehn Tage im Jahr unentgeltlich von der Arbeit freistellen lassen. In dieser Zeit haben sie bei ihrer Krankenkasse Anspruch auf das sogenannte Kinderkrankengeld“, erklärt Axel Wiedemann.

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

• Das Kind ist unter 12 Jahre alt und muss laut ärztlichem Attest betreut werden.

• Die Pflege muss durch ein erwerbstätiges Elternteil erfolgen, das deshalb seiner Arbeit nicht nachgehen kann.

• Eine andere im Haushalt lebende Person kann die Betreuung und Pflege nicht übernehmen.

 

Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für jedes gesetzlich versicherte Kind für längstens zehn Arbeitstage pro Jahr, und zwar pro Elternteil. Bei Alleinerziehenden zahlt die Gesetzliche Krankenversicherung pro Kind maximal 20 Tage pro Kalenderjahr Kinderkrankengeld. Bei mehreren Kindern ist dieser Anspruch auf insgesamt 25 Arbeitstage bzw. für Alleinerziehende auf 50 Arbeitstage im Jahr begrenzt.

 

Antragstellung leicht gemacht

Der Antrag auf Kinderkrankengeld kann bei der BARMER bei Bedarf bequem auch online oder über die Service-App fürs Smartphone gestellt werden. Etwa jeder zehnte Antrag erreicht die BARMER mittlerweile auf diesem Weg.