header-placeholder


image header
image
csm umweltzone 768 cd7548a71a

Magdeburg: 30 Verstöße gegen Plakettenpflicht in der Umweltzone festgestellt

Magdeburg, den 24. April 2018

Ordnungsamt kontrollierte in der Brunnersiedlung

Das Ordnungsamt hat am vergangenen Freitag eine Schwerpunktkontrolle zur Plakettenpflicht für die Umweltzone vorgenommen und dabei 30 Verstöße festgestellt. In acht Kraftfahrzeugen war keine Umweltplakette vorhanden. Zwölf Kfz hatten Plaketten mit einem anderen und damit falschen Kennzeichen. Bei zehn Fahrzeugen war das Kennzeichen nicht lesbar oder nicht eingetragen. Die Halter erwartet ein Bußgeld von 108,50 Euro.
 
Kontrolliert wurde die Brunnersiedlung zwischen dem Südring, dem Magdeburger Ring und der Sudenburger Wuhne. Ziel war es auch, einen Vergleichswert zur ersten Kontrolle dieser Art im April 2017 zu ermitteln. Damals wurden bei einer ähnlichen Kontrolle 49 Verstöße festgestellt. Die Zahl der festgestellten Ordnungswidrigkeiten hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um ein gutes Drittel verringert.
 
Bereits seit dem 1. Januar 2013 dürfen Kraftfahrzeuge in Magdeburg nur noch mit der grünen Plakette in die Umweltzone einfahren. Seit März 2016 ist die Stadtverwaltung für die Kontrolle der Einhaltung verantwortlich.
 
Die Umweltzone wird im Norden durch die Albert-Vater-Straße und die Walther-Rathenau-Straße, im Osten durch das Schleinufer und die Steubenallee, im Süden durch die Erich-Weinert-Straße und Am Fuchsberg sowie im Westen durch Süd-, West- und Europaring begrenzt. Eine Übersicht über die Umweltzone ist im Internet unter www.magdeburg.de verfügbar.
 
Die grüne Umweltplakette mit dem aktuellen KFZ-Kennzeichen muss am Fahrzeug deutlich sichtbar sein. Daher sollte jeder Fahrzeugführer regelmäßig kontrollieren, ob das Kennzeichen auf der Plakette noch deutlich lesbar ist. Aufgrund häufiger Sonneneinstrahlung kann die Kennzeichenaufschrift bis zur Unkenntlichkeit verblassen. Sollte dies der Fall sein, muss eine neue Plakette erworben werden. Auch beim Wechsel des Kennzeichens ist eine aktualisierte Plakette notwendig. Wer ohne oder mit einer falschen Umweltplakette ein Fahrzeug in der Umweltzone benutzt, muss mit einem Bußgeldbescheid in Höhe von 108,50 Euro rechnen.