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SAN Heute

Datenschutz - Weitere Anpassung des Landesrechts

Magdeburg, den 8. Januar 2019


Das Datenschutzrecht in Sachsen-Anhalt soll mit einem weiteren Schritt an europäisches Recht und somit an die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) angepasst werden. Die von der Landesregierung beschlossene Gesetzesvorlage – erstellt vom Innenministerium –  wird nun in den Landtag eingebracht  Mit dem Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts in Sachsen-Anhalt an das Recht der Europäischen Union soll unter anderem das seit Anfang der 1990-er Jahre geltende Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt (DSG LSA) abgelöst werden.

 

Kernstück des Gesetzes sind ergänzende Bestimmungen zur DS-GVO für die Behörden des Landes und der Kommunen z. B. im Hinblick auf Informationspflichten, Auskunftsrechte und des Rechts auf Löschung. Des Weiteren trifft das Gesetz Regelungen zur Datenschutzaufsicht durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und zum behördlichen Datenschutzbeauftragten.

 

Weitere Änderungen betreffen u.a. das Landeswahlrecht, das Informationszugangsrecht, das allgemeinen Gebührenrecht, das Kommunalwahlrecht und das Archivrecht.

 

Hintergrund:


Im Mai 2018 hat das bisher rein national geregelte Datenschutzrecht in der Bundesrepublik Deutschland und in den Ländern einen Umbruch erlebt. Die Verordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO) ist seit dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar geltendes europäisches Datenschutzrecht. Die DS-GVO regelt den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und ist sowohl von Privatpersonen und Unternehmen als auch von öffentlichen Stellen anzuwenden.