header-placeholder


image header
image
Bundestag

Heute im Bundestag: Folgen des Brexits für die EU

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 16. Januar 2019

  1. Annäherung von Albanien und Serbien
  2. Geberbasis für Palästinenser-Hilfswerk
  3. Entgelte für Raumnutzung im Ministerium
  4. Städtepartnerschaften mit Russland
  5. Umsiedlungsvorschläge im Flüchtlingspakt
  6. Folgen des Brexits für die EU


01. Annäherung von Albanien und Serbien

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung betont die positive Rolle Albaniens in der Balkanregion. "In Albanien existiert über die Parteigrenzen hinweg ein nicht infrage gestellter Grundkonsens im Hinblick auf Nato-Mitgliedschaft, Integration in die Europäische Union (EU), einen demokratischen Verfassungsstaat und eine auf Verständigung angelegte Regionalpolitik", heißt es in einer Antwort (19/6006) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/5271). Unter der Regierung von Ministerpräsident Edi Rama habe es im Verhältnis mit Serbien eine deutliche Annäherung gegeben, insbesondere im Zuge des Berlin-Prozesses.



02. Geberbasis für Palästinenser-Hilfswerk

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung setzt sich nach eigener Auskunft für die Verbreiterung der Geberbasis für das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) ein. So werbe sie insbesondere im EU-Kreis dafür, eine verstärkte Unterstützung für die Arbeit von UNRWA zu erreichen, heißt es in der Antwort (19/6710) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5941). Im Rahmen der Mitgliedschaft in der Beratenden Kommission ("Advisory Commission") des Hilfswerks unterstütze die Bundesregierung zudem die UNRWA-Strategie 2016 bis 2021, die insbesondere auf Effizienzsteigerungen bei der Erbringung von Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen und beim System der Nahrungsmittelhilfe durch UNRWA abziele.



03. Entgelte für Raumnutzung im Ministerium

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Für die Abschlussveranstaltung des Deutsch-Russischen Jahres der kommunalen und regionalen Partnerschaften im Auswärtigen Amt ist für den Veranstalter, das Deutsch-Russische Forum e.V., kein Entgelt für die Überlassung der Räumlichkeiten erhoben worden. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/6266) auf eine Kleine Anfrage (19/5460) der AfD-Fraktion schreibt, entstünde bei gemeinsamen Veranstaltungen des Auswärtigen Amtes und einer externen Organisation für den externen Partner ein Nutzungsentgelt in Höhe der Aufwendungen, die von Dienstleistern für das Auswärtige Amt erbracht werden. Die Raummiete und Konferenzservicekosten trage das Auswärtige Amt. In einem Kooperationsvertrag könnten zudem zusätzliche Kostenpunkte zwischen den Vertragsparteien abgestimmt werden. "Bei externen Veranstaltungen muss die externe Organisation, die im Auswärtigen Amt eine Veranstaltung durchführen möchte, ein kostendeckendes Nutzungsentgelt entrichten, welches sich aus Raumkosten, darin enthaltenen Nebenkosten, Konferenzservicekosten und Aufwendungen zusammensetzt." Auf die Erhebung von Kosten könne verzichtet werden, wenn die Veranstaltung im Interesse des Auswärtigen Amtes liege.



04. Städtepartnerschaften mit Russland

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Um eine Evaluierung des Deutsch-Russischen Jahres der kommunalen und regionalen Partnerschaften 2017 und 2018 geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6348). Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, in welchem Umfang solche Partnerschaften in den kommenden Jahren finanziell unterstützt werden und wie viele Städtepartnerschaften mit Russland im Vergleich zu Frankreich und der Ukraine bestehen.



05. Umsiedlungsvorschläge im Flüchtlingspakt

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Um die im Globalen Flüchtlingspakt der Vereinten Nationen vorgeschlagenen Umsiedlungsprogramme ("Resettlement-Programme") geht es in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/6762). Dabei handle es sich um die Aufnahme von Flüchtlingen aus Staaten, die bereits viele Flüchtlinge aufgenommen haben. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, ob die Bundesregierung eine Beteiligung an diesen Programmen plant, wie viele Flüchtlinge sie in den vergangenen acht Jahren im Rahmen solcher Programme mit welchen Kosten aufgenommen hat und wie viele sie künftig aufzunehmen gedenkt.



06. Folgen des Brexits für die EU

Europa/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Regelungen in Bezug auf die Grenze zwischen Irland und Nordirland im Brexit-Austrittsvertrag sind Thema einer Kleinen Anfrage (19/6840) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie ist der Ansicht, dass die im Nordirlandprotokoll festgelegten Bestimmungen in den Bereichen Steuern, Umwelt und Soziales zu Rechtsunsicherheit führen könnten. Konkret fragen die Abgeordneten daher nach Regularien und Kontrollmechanismen, die etwa gewährleisten würden, dass in Nordirland wie auch in den 27 EU-Mitgliedstaaten dieselben Schutzniveaus im Bereich des Umweltschutzes gelten. Weitere Fragen beziehen sich auf die Integrität des Binnenmarktes und den Zeitplan für ein neues Mandat für die Verhandlungen zu den zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich.


Foto: Bundesregierung / Bergmann