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Hauptbahnhof Magdeburg: Innerhalb von zehn Stunden - Vier Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz

Magdeburg (ots) - Eine sogenannte Hanfparty in Berlin wurde vier Männern am Hauptbahnhof Magdeburg am Samstag, dem 12. August zum Verhängnis:

Zunächst bemerkte eine Streife der Bundespolizei um 10.00 Uhr einen Mann, der sich mit seinen zwei Begleitern auf dem Weg zum Bahnsteig 10 befand. Nach Erkennen einer Streife versteckte der 27-Jährige einen in Alufolie eingepackten Gegenstand in seinem Hosenbund. Darauf aufmerksam geworden, unterzogen die Bundespolizisten den Mann einer eingehenden Kontrolle. Zum Vorschein kamen, aus der Alufolie heraus, zwei Joints. Bei der weiteren Durchsuchung auf der Dienststelle stellten die Einsatzkräfte dann noch ein Einhandmesser fest. Seine beiden Freunde wurden ebenfalls nach dem Besitz von Betäubungsmitteln befragt. Ein 22-Jähriger gab daraufhin einen Crusher sowie ein kleines Glas mit Marihuana heraus. Der Dritte im Bunde, ein 23-jähriger Mann, gab zu, insgesamt drei Joints, einen Crusher sowie circa vier Gramm Marihuana im Gepäck zu haben. Die Drei wollten zu der Hanfparty nach Berlin reisen.

Um 19.55 Uhr kam ein Zug aus Berlin auf dem Bahnsteig 10 an. Unter anderem verließ ein Reisender den Zug, der sich auffällig verhielt, sehr nervös erschien und versuchte, schnell an der Streife der Bundespolizei vorbei zu kommen. Er hielt ein Plakat in der Hand, auf dem das Wort "Hanf" stand. Die Bundespolizisten sprachen ihn an und erfuhren, dass er die Hanfparty in Berlin besucht hatte. Bei der sich anschließenden Kontrolle seinens Rucksackes entdeckten die Bundespolizisten bei dem 25-Jährigen insgesamt 42 szenetypischen Tütchen mit Anhaftungen von Drogen, circa 5,7 Gramm Cannabis sowie zwei Crusher.

Sämtliche Drogen und Utensilien der Männer wurden sichergestellt. Alle Vier erwarten nun Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Zudem wird sich der 27-Jährige im Bereich einer Ordnungswidrigkeit für das Führen des Einhandmesser verantworten müssen. Sie konnten nach Abschluß aller polizeilichen Maßnahmen ihre Wege fortsetzen.