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Heute im Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Fr., 12. Januar 2018
  1. Ausländische Geheimdienstaktivitäten
  2. Rechte Straftaten unter falscher Flagge
  3. Zahl der via Familiennachzug Eingereisten
  4. Berlin bekommt Einfluss auf Gatow-Park


01. Ausländische Geheimdienstaktivitäten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung sieht sich außer Stande, die in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke zu "Aktivitäten ausländischer Geheimdienste in Deutschland seit 2015" (19/256) gestellten Fragen zu beantworten. In ihrer Antwort (19/386) argumentiert sie, dass das parlamentarische Informations- und Auskunftsrecht "unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit der Beibringung der erbetenen Informationen" stehe. Es seien alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Dies sei vorliegend nicht der Fall. Weder würden einzelne Hinweise auf nachrichtendienstliche Tätigkeiten ausländischer Geheimdienste in Sammelakten geführt noch würden diese in Statistiken erfasst.

Weiter verweist die Bundesregierung darauf, dass mit der Frage 1 der Kleinen Anfrage um Auskunft zu Hinweisen über Aktivitäten ausländischer Nachrichtendienste in Deutschland seit 2015 gebeten werde. "Insbesondere bei den drei Nachrichtendiensten des Bundes wäre zur Beantwortung der Frage nahezu der gesamte Aktenbestand zu überprüfen, da Hinweise auf tatsächliche oder vermeintliche Tätigkeiten fremder Nachrichtendienste in fast jedem Vorgang enthalten sein können", heißt es in der Antwort weiter. Der weit überwiegende Teil des zu sichtenden Aktenbestandes "müsste mittels einer intensiven Recherche händisch ermittelt werden".

Angesichts des Umfangs der zu sichtenden Unterlagen und der Notwendigkeit der überwiegend manuellen Recherche wäre laut Vorlage "eine umfassende Beantwortung der Frage in der für die Beantwortung Kleiner Anfragen üblichen Zeit nicht möglich"; auch eine etwaige Fristverlängerung "reichte dafür nicht aus".

Im Ergebnis würde die erforderliche Sichtung der in Frage kommenden Akten zudem der Bundesregierung zufolge "einen nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand bedeuten". Somit sei "eine Beantwortung der Frage 1 mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden und daher nicht möglich". Da sich die Fragen 2 bis 20 jeweils direkt auf die von den Fragestellern erwartete Antwort zu Frage 1 bezögen und damit in einem "untrennbaren sachlichen Zusammenhang" zu dieser stünden, könnten sie "ebenfalls nicht im erbetenen Sinne beantwortet werden".




02. Rechte Straftaten unter falscher Flagge

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Frage nach einer "Strategie der Tarnung beziehungsweise der Verübung von Straftaten unter ,falscher Flagge' in der Neonazi- und extrem rechten Szene" ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/380) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/315). Wie die Bundesregierung darin ausführt, liegen ihr "keine Erkenntnisse über eine derartige Strategie als einheitliche und möglicherweise sogar abgesprochene Handlungsvorgabe innerhalb der rechtsextremistischen Szene vor".




03. Zahl der via Familiennachzug Eingereisten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über die Zahl der seit 2015 "im Wege des Familiennachzugs zu allen Drittstaatsangehörigen eingereisten Personen" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/388) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/295). Danach lag diese Zahl im Jahr 2015 bei insgesamt 89.724 und im Jahr 2016 bei insgesamt 114.511. Im vergangenen Jahr belief sie sich mit Stand vom 30. November 2017 auf insgesamt 84.961.

Die Zahl der vom Auswärtigen Amt weltweit bearbeiteten Anträge auf Erteilung eines Visums zum Familiennachzug betrug im Jahr 2015 laut Bundesregierung 81.052 und im Folgejahr 115.095 sowie im Zeitraum von Anfang Januar bis Ende September vergangenen Jahres 103.915.




04. Berlin bekommt Einfluss auf Gatow-Park

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Das Land Berlin soll größeren Einfluss auf die Gestaltung der Parklandschaft auf dem Gelände des früheren Flughafens Gatow bekommen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/384) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/294) mit. Damit solle sichergestellt werden, dass beim Land Berlin genutztes Know-how eingebracht werden und finanzielle Mittel effizient verwendet werden könnten. Es sei beabsichtigt, die Bauausführung der Parklandschaft, das dazugehörige Budget und das Grundstückeigentum auf das Land Berlin zu übertragen. Ein städtebaulicher Vertrag zur Entwicklung des Areals war 1998 zwischen dem Bund und dem Land Berlin geschlossen worden. Der ehemalige britische Flugplatz sollte zu einem Wohngebiet für die nach Berlin umziehenden Parlamentarier und Bundesbediensteten werden.


Foto: Bundesregierung/Bergmann