Aus DIHK-Sicht liegen die Elemente einer „Steuerreform 2018“ auf dem Tisch: Verluste
sollten einfacher und besser berücksichtigt, Investitionen in Forschung und Entwicklung
steuerlich unterstützt und Abschreibungsbedingungen z. B. durch eine degressive Afa verbessert
werden. Bei der Gewerbesteuer gilt es, die Besteuerung von Kostenelementen zurückzufahren
und im Außensteuerrecht die zu hohe Grenze von 25 Prozent für Hinzurechnungen
zu reduzieren. Die Sonderbelastung der Unternehmen durch den Solidaritätszuschlag sollte
zudem schneller abgebaut werden als vorgesehen, weil diese Zusatzabgabe Unwucht bei der
Steuerbelastung verstärkt.
Es gibt gute Gründe für Unternehmen, am Standort Deutschland aktiv zu sein. Es gibt aber
keine Garantie dafür, dass Unternehmen die zunehmenden Möglichkeiten der Internationalisierung
nicht (noch) stärker nutzen werden, wenn sich dafür Chancen ergeben. In den USA
sind rund 5.000 deutsche Unternehmen aktiv. Die Direktinvestitionen dieser Unternehmen
betrugen im Jahr 2015 bereits 370 Milliarden Euro. Die US-Steuerreform setzt jetzt zusätzliche
Anreize, das Engagement in den USA zu verstärken. Die nächste Bundesregierung sollte
reagieren und in die Qualität des hiesigen Standortes investieren. Die im Koalitionsvertag
angekündigten Entlastungen bei der Bürokratie sind dafür ein Schritt in die richtige Richtung.
Weitere Schritte müssen folgen.