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wasserpfeifentabak lkw

Zoll stoppt Schmuggel von 1,2 Tonnen Wasserpfeifentabak.

53.000 Euro Steuerschaden.

Den Schmuggel von 1.182 Kilogramm Wasserpfeifentabak verhinderten Zöllner des Hauptzollamts Hamburg-Hafen am späten Abend des 7. Februar 2017.

An der Anschlussstelle Hamburg-Öjendorf kontrollierten sie einen polnischen Kleinlaster, der auf der Autobahn 1 unterwegs war. Auf der Ladefläche fanden die Beamten zwei mit schwarzer Folie umwickelte Paletten ( Foto ) . Unter der Folie befanden sich insgesamt 1.182 Kilogramm Wasserpfeifentabak der Marke Al Fakher. Eine gültige deutsche Steuerbanderole war an den Verpackungen nicht angebracht. Der Tabak wurde in Deutschland also nicht ordnungsgemäß versteuert.

Der polnische Fahrer wurde wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung vor Ort festgenommen und am darauffolgenden Tag dem Haftrichter vorgeführt.

Es entstand ein Steuerschaden von 53.000 Euro.

Die weiteren Ermittlungen hat die Hamburger Zollfahndung übernommen.

Zusatzinformation

Unversteuerter Tabak unterscheidet sich nicht von anderen Schmuggelgütern. Auch Wasserpfeifentabak unterliegt in Deutschland der Tabaksteuer. Der Mindeststeuersatz beträgt 22 Euro pro Kilogramm, je nach Sorte und Kleinverkaufspreis. Als Nachweis der Versteuerung müssen auf den Tabakwaren deutsche Steuerzeichen angebracht sein. Ansonsten ist die Einfuhr illegal.

Laut Bundesinstitut für Risikobewertung birgt das Rauchen von Wasserpfeifentabak zudem hohe gesundheitliche Risiken. Der oft hohe Glyceringehalt, gerade bei den aromatisierten Sorten, gilt als gesundheitsschädlich. Hohe Konzentrationen können zu Reizungen des Kehlkopfs oder der Nasenschleimhäute führen. Bedenklich sind außerdem zum Beispiel die enthaltenen Konservierungsstoffe oder Aromen. Das chemische Verhalten dieser Stoffe bei Verbrennung ist unbekannt.