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JT 100929 073

Mobile Geschwindigkeitsmessungen auf der BAB 2 am 16.05.2017

Hohenwarsleben, den 17. Mai 2017


Im Rahmen einer Verkehrsüberwachung wurden auf der BAB 2 mobile Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt und es konnten am 16.05.2017 vier  Verkehrsverstöße festgestellt werden. Herausragend hierbei war eine 47-jährige Fahrzeugführerin aus Rheinland-Pfalz im Baustellenbereich. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist in diesem Bereich auf 120 km/h begrenzt.

Die Fahrzeugführerin wurde mit einer Geschwindigkeit von 231 km/h gemessen, wobei hier 120 km/h erlaubt waren.  Nach der nun begangenen Ordnungswidrigkeit muss sie mit 3 Monaten Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg sowie ein Bußgeld von 600,-€ rechnen.