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Tillmann/Steffel: Bundestag verstärkt Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Pflichten für Güterhändler werden konkretisiert

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Dr. Frank Steffel:

"Mit der Umsetzung der 4. Europäischen Geldwäscherichtlinie setzen wir ein weiteres Zeichen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus-finanzierung in Europa. Durch die Neuausrichtung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen wird es den Aufsichtsbehörden ermöglicht, die Kräfte dort zu bündeln, wo sie benötigt werden. Verschärfte Bußgeldregeln, die Einführung eines Transparenzregisters und eine risikobasierte Aufsicht sollen die Geldwäscheprävention effektiver machen.

Wichtig war uns dabei, nicht jegliches Handeln zu kriminalisieren oder der Wirtschaft überflüssige bürokratische Lasten aufzubürden. Für Güterhändler schaffen wir daher im Vergleich zur aktuellen Rechtslage eine Erleichterung. Nunmehr gilt die Pflicht zur Ergreifung interner Sicherungsmaßnahmen wie zum Beispiel kundenbezogene Kontrollen nur für solche Güterhändler, die Barzahlungen ab 10.000 Euro annehmen oder tätigen. Dies ist eine Verbesserung zur aktuellen Rechtslage, wonach Güterhändler unabhängig von Bargeldschwellen interne Sicherungsmaßnahmen ergreifen mussten."