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Heute im Bundestag : Betrug: 1,3 Millionen VW bisher umgerüstet.

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Di., 14. Februar 2017



Übersicht


* Betrug: 1,3 Millionen VW bisher umgerüstet
* Altmaier hegte früh Verdacht gegen BND
* Steinbrück hofft auf Staatsanwaltschaft

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Betrug: 1,3 Millionen VW bisher umgerüstet
5. Untersuchungsausschuss/Ausschuss



Berlin: (hib/STU) Das Bundesverkehrsministerium weist Vorwürfe einer zögerlichen und halbherzigen Aufklärung der VW-Dieselaffäre zurück. Nach Bekanntwerden der Affäre in den USA habe man "sofort gehandelt", sagte Staatssekretär Michael Odenwald am Montagnachmittag im Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Wenige Tage nach dem Auffliegen des Skandals wurde eine Untersuchungskommission eingesetzt, deren Vorsitz Odenwald übernahm und die bislang 70 mal tagte. Dass der Kommission mit Ausnahme eines externen Sachverständigen nur Vertreter des Ministeriums und des ihm nachgeordneten Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) angehörten, verteidigte Odenwald mit dem Argument, die Aufklärungsarbeit sollte "schnell und effizient" vonstatten gehen. 


Die Kommission hatte 53 Dieselmodelle verschiedener Hersteller untersucht, die laut Odenwald rund 80 Prozent des deutschen Dieselmarktes abdecken. Bei technischen Fragen habe man sich mit den Herstellern abgestimmt, die Bewertung habe am Ende aber ohne Einflussnahme der Industrie stattgefunden. VW wurde zum Rückruf von rund 2,4 Millionen Autos verpflichtet, um die unzulässige Software auszubauen. Die Umrüstung soll Odenwald zufolge bis September 2017 abgeschlossen sein. Mit Ausnahme von 14.400 Autos habe das KBA die Umrüstung aller betroffenen Fahrzeuge freigegeben. Rund 1,3 Millionen Autos seien bereits umgerüstet, wöchentlich kämen derzeit 100.000 hinzu. Dabei dürfe es keinerlei Verschlechterung für die Kunden geben. Mögliche Schadenersatzansprüche seien aber Fragen des Zivilrechts, die er nicht kommentieren wolle. Andere Hersteller, bei denen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der verwendeten Abschalteinrichtungen bestanden, sagten freiwillig eine Nachrüstung zu. 


Nachdrücklich wies Odenwald in einem einstündigen Vortrag Vorwürfe als "Unsinn" zurück, die Regierung würde "an der Leine der Automobilindustrie laufen". Deutschland sei aber eine führende Autonation, die Branche hochgradig reguliert. Daher seien vielfältige Kontakte nicht zu kritisieren. Odenwald rechtfertigte sich ferner, weil ein Teil seines Mailverkehrs zum Thema Abgasskandal über einen privaten Mailaccount lief. Berichte, er sei ein willfähriger Adressat der Automobilindustrie, seien "bösartig". Es habe sich um lediglich vier Vorgänge sowie triviale und keinerlei brisante und vertrauliche Informationen gehandelt. Einziger Grund für die Nutzung des Privataccounts sei gewesen, dass er unterwegs oder Zuhause Unterlagen habe empfangen wollen. Er habe zu Beginn der Aufklärung "maximale Kooperation" mit dem Ausschuss als Devise ausgegeben. Das Ministerium habe dem Ausschuss rund 1.500 Aktenordner übermittelt. 


Wenig ergiebig war die Befragung der früheren Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD/2005-2009) und Peter Ramsauer (CSU/2009-2013) am Abend. Beide beriefen sich bei der Frage nach Details wegen der lange zurückliegenden Vorgänge auf Erinnerungslücken. In die Amtszeit von Tiefensee fällt die EU-Verordnung 715 von 2007. Sie regelt die Typgenehmigungen von Kfz hinsichtlich der Abgasnormen Euro 5 und 6, verbietet Abschalteinrichtungen bei Ausnahmen für den Motorschutz. Diese Verordnung und andere europäische Vorschriften seien 1:1 umgesetzt worden. Der Bitte der Deutschen Umwelthilfe (DUH) um ein Gespräch bei Tiefensee wegen der Diskrepanz zwischen Abgaswerten und Spritverbräuchen im Testlabor und auf der Straße kam Minister nicht nach. Er verwies auf die angespannte Lage 2008/2009, als wegen der Finanzkrise zwei Konjunkturpakete, zu der auch die Abwrackprämie für alte Autos zählte, zu stemmen waren. "Wir,hatten alle Hände voll zu tun", sagte Tiefensee. Der heutige Wirtschaftsminister von Thüringen äußerte sich zugleich skeptisch zu den ab September 2017 geplanten Straßentests (RDE). Die Messungen dort seien schwer reproduzierbar und schwierig justiziabel zu handhaben. 


Nachfolger Ramsauer hatte einen Gesprächswunsch der DUH nach Amtsantritt im Herbst 2009 ebenfalls ausgeschlagen und den Umweltverband an den damaligen Parlamentarischen Staatssekretär Andreas Scheuer (CSU) verwiesen. Es habe damals über 100 ähnlicher Bitten zu Treffen gegeben. Bei konkreten Fragen erklärte Ramsauer mehrfach, er könne einen Fakt nicht ausschließen, habe aber keine Erinnerung. Der heutige Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses verwies darauf, dass er täglich mit Vorgängen in dreistelliger Zahl zu tun gehabt habe und sein Ministerium damals durch die zusätzliche Verantwortung für den Baubereich größer gewesen sei. Abgaswerte seien zwar immer wieder ein Thema gewesen, "aber sehr, sehr spärlich". 


Ebenfalls befragt wurden zwei Beamtinnen des Bundesfinanzministeriums. Hier ging es um die Auswirkungen zu hoher Abgaswerte auf die Steuereinnahmen. Seit Juli 2009 wird zur Berechnung der Kfz-Steuer auch der CO2-Wert herangezogen. Stoßen Autos real mehr CO2 aus und verbrauchen mehr Sprit als bei der Typprüfung angegeben, führt das zu Mindereinnahmen für den Staat. Der Ausbau der umstrittenen Software von VW hat aber nur zu geringfügigen Abweichungen bei den CO2-Werten geführt. Und die CO2-Bewertungen der Untersuchungskommission sind noch nicht abgeschlossen.

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Altmaier hegte früh Verdacht gegen BND
1. Untersuchungsausschuss (NSA)/Ausschuss



Berlin: (hib/WID) Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) ist nach eigenen Worten erstmals im Frühsommer 2014 der Vermutung nachgegangen, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) auch Einrichtungen befreundeter Staaten abgehört haben könnte. Zwei Mal habe er den damaligen BND-Präsidenten Gerhard Schindler auf das Thema angesprochen, berichtete Altmaier am Montag abend dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA). Schindler habe den Verdacht indes beide Male energisch von der Hand gewiesen. Umso unangenehmer sei er überrascht gewesen, sagte Altmaier, als er im März 2015 die Vermutung bestätigt fand. Der heute 58-Jährige hatte die Leitung des Kanzleramts am 17. Dezember 2013 von seinem Vorgänger Ronald Pofalla (CDU) übernommen. 


In einer einleitenden Erklärung erinnerte der Zeuge an die Affäre um den BND-Mitarbeiter Marcel R., der in der Zentrale in Pullach für US-Geheimdienste gespitzelt hatte. Er war im Frühsommer 2014 enttarnt und festgenommen worden. Nach Altmaiers Worten hatte R. seinen Auftraggebern unter anderem Informationen übermittelt, "aus denen man schließen konnte, dass in Deutschland auch Freunde abgehört wurden". Genauer gesagt habe es sich um "Telefonate befreundeter Politiker" gehandelt, die der BND belauscht habe. Darüber hinaus war Altmaier damals bereits bekannt, dass der BND vor seiner Amtszeit in zwei oder drei Fällen Botschaften von EU-Ländern überwacht habe. Dies hatte Schindler seinem Vorgänger Pofalla Ende Oktober 2013 mitgeteilt. 


Altmaier stellte daraufhin den BND-Präsidenten zwei Mal zur Rede: "Ich habe Schindler befragt, ob es weitere Dinge gibt, die ich wissen müsse, weitere Fälle, wo wir Freunde abhören. Schindler hat das beide Male verneint." Dies sei sein Kenntnisstand gewesen, bis ihn am Abend des 13. März 2015 auf einer Veranstaltung in Köln ein Anruf seines Geheimdienst-Beauftragten, Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche, erreicht habe. Dieser habe mitgeteilt, dass beim BND eine umfangreiche Liste mit Telekommunikationsmerkmalen von Einrichtungen befreundeter Staaten vorliege, die die amerikanische National Security Agency (NSA) in der Abhöranlage in Bad Aibling eingesetzt hatte: "Mir war sofort klar, dass das eine sehr bedeutsame Angelegenheit war, weil im Gegensatz zur Politik der Bundesregierung." 


Der Zeuge berichtete, wie er eine Woche später die BND-Zentrale in Pullach aufsuchte, um sich eingehend informieren zu lassen. Den zuständigen Mitarbeitern habe er erklärt, er sei gekommen, um zu urteilen, nicht, um zu verurteilen. Allerdings sei dies jetzt die "Gelegenheit, alles, aber auch alles auf den Tisch zu legen". Es wäre "nicht glücklich, wenn wir hinterher von neuen Dimensionen überrascht würden". Das Gespräch in Pullach habe mehrere Stunden gedauert. In anschließenden vierwöchigen Ermittlungen sei allmählich das ganze Ausmaß der BND-Aktivitäten gegen befreundete Ziele ans Licht gekommen: "Ich war von der Existenz einer so umfangreichen Liste mit BND-eigenen problematischen Selektoren überrascht und habe das auch so nicht gebilligt." Staatssekretär Fritsche sei ebenfalls "sehr unangenehm überrascht" gewesen. 



Mittlerweile freilich sei den Missständen so weit abgeholfen "dass wir heute davon ausgehen, dass wir den Anspruch, Freunde nicht abzuhören, auch leben", betonte der Zeuge, der zudem eine Lanze für die seiner Aufsicht unterstellten Geheimdienste brach: "Ich bin fest davon überzeugt, dass BND, Verfassungsschutz und MAD zu den Guten und nicht zu den Bösen gehören, und dass die Mitarbeiter sich dem demokratischen Rechtsstaat verpflichtet fühlen."

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Steinbrück hofft auf Staatsanwaltschaft
4. Untersuchungsausschuss (Cum/Ex)/Ausschuss



Berlin: (hib/MWO) Der frühere Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat nach eigenen Worten erst im Mai 2009 von den sogenannten Cum/Ex-Geschäften erfahren, bei denen der Fiskus über viele Jahre Steuern erstattete, die nie abgeführt wurden. Wie Steinbrück, der von November 2005 bis Oktober 2009 Bundesfinanzminister war, als Zeuge vor dem 4. Untersuchungsausschuss (Cum/Ex) des Bundestages aussagte, ging es damals um Steuermindereinnahmen durch Leerverkäufe von Aktien um den Dividendenstichtag, bei denen eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mehrfach erstattet wurde. Von Cum/Ex sei damals noch nicht die Rede gewesen, sagte Steinbrück in der von Hans-Ulrich Krüger (SPD) geleiteten öffentlichen Sitzung. 


Neben den daraufhin verfassten Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Unterbindung dieser Geschäfte habe er auch eine grundlegende Lösung prüfen lassen, die eine radikale Umstellung der bisherigen Praxis beinhaltet habe. Die bis dahin unternommenen Schritte hätten sich sehr schnell als unzureichend erwiesen. Diese angedachte radikale Umstellung habe die Verlagerung des Steuerabzugs vom Emittenten zur depotführenden Bank vorgesehen, sagte Steinbrück auf ein Frage des Linke-Obmanns Richard Pitterle. Allerdings waren die steuermissbräuchlichen Transaktionen erst durch das OGAW-IV-Umsetzungsgesetz mit Wirkung ab 1. Januar 2012 nicht mehr möglich. 


Zum Jahressteuergesetz 2007, mit dem die Cum/Ex-Geschäfte nicht wie geplant unterbunden wurden, sagte Steinbrück bezugnehmend auf Kritik an dem damaligen Vorgehen, niemand, auch nicht im Bundestag, habe im Gesetzgebungsprozess auf mögliche Lücken hingewiesen. Auf eine Frage des Obmanns der Unions-Fraktion, Christian Hirte, (CDU) sagte Steinbrück: "Niemand hat gesagt: Vorsicht an der Bahnsteigkante, da passiert was." Er sei damals "nicht viel schlauer gewesen als Sie". Im Nachhinein sei klar gewesen, dass damit nur ein erster Schritt gemacht worden sei. Allen an den Geschäften Beteiligten hätte klar sein müssen, dass diese illegal seien. Ausländische Banken seien damals zwar nicht erfasst worden, aber die deutschen Institute hätten wissen müssen, "dass sie sich kriminell verhalten". 


Vorwürfe, an der Gesetzgebung zu den Cum/Ex-Geschäften hätten die Bankenverbände mitgearbeitet, wies Steinbrück zurück. Die Vorstellung, dass jemand im Sinne von Lobbyinteressen die Gesetzgebung der Bundesrepublik beeinflussen könnte, sei nicht zutreffend. Außerdem müsse man vorsichtig damit sein, die Vorgänge von damals mit dem heutigen Erkenntnisstand zu bewerten. Die Bankenverbände seien in den Beratungsprozess einzubeziehen, aber das Ministerium sei nicht deren "Vollzugsgehilfe", eine solche Vorstellung halte er für "abwegig". Auf eine Frage des Grünen-Obmanns Gerhard Schick, wer denn im Ministerium die politische Verantwortung habe, sagte Steinbrück: "Im Zweifelsfall immer der Minister." Er müsse nicht Bescheid wissen, trage aber die Verantwortung. Leider habe er damals nicht gewusst, was er heute wisse. Nun habe er die Hoffnung, dass es den Staatsanwaltschaften gelingt, die Täter vor Gericht zu bringen. Die Vorstellung, das Ministerium sei "pfleglich mit den Banken umgegangen, gehört ins Märchenreich", sagte Steinbrück. 


Auf eine Frage des SPD-Obmanns Andreas Schwarz sagte Steinbrück, das Ministerium habe "erhebliche Schwierigkeiten" mit Urteilen des Bundesfinanzhofes (BFH) gehabt. So sei ein Urteil aus dem Jahr 1999 der "Türöffner für solche Geschäfte" gewesen. Eine Klarstellung des Urteils sei auch auf Drängen des BMF nicht erfolgt. Dabei sei es um die Frage des mehrfachen Eigentums an einer Aktie gegangen. Namentlich nannte Steinbrück den ehemaligen Vorsitzenden BFH-Richter Dietmar Gosch. 


Vor Steinbrück vernahm der Ausschuss den ehemaligen beamteten BMF-Staatssekretär Hans Bernhard Beus und den Parlamentarischen Staatssekretär Michael Meister (CDU). 


Beus, der von 2010 bis 2014 im BMF war, sagte auf eine Frage des Ausschussvorsitzenden Krüger, er habe vermutlich im Zuge der Vorbereitung des OGAW-IV-Umsetzungsgesetzes von Cum/Ex erfahren. Das Gesetz habe zum nächstmöglichen Zeitpunkt eingebracht werden wollen. 2011 sei dies aber wegen des Regierungswechsels und der erforderlichen Vorlaufzeit nicht mehr zu erreichen gewesen. Im Ministerium sei immer klar gewesen, dass es für die Steuererstattung nur einen Eigentümer geben konnte. Außerdem könnten nicht abgeführte Steuern nicht erstattet werden. 


Erschwert worden sei die Situation dadurch, dass die Rechtslage "nicht so ganz eindeutig" beurteilt worden sei, die Finanzgerichte die Arbeit nicht einfacher gemacht hätten und die Begründung des Jahressteuergesetzes 2007 dem Ministerium Probleme bereitet habe. Die Geschäfte, die daraufhin entwickelt worden seien, seien "außerhalb der Vorstellung" gewesen. Danach sei klar gewesen, dass nur ein Systemwechsel helfen könne. Das Thema Cum/Cum - eine verwandte Form des Dividendenstrippings - sei im Zusammenhang mir dem OGAW-IV-Gesetz nicht diskutiert worden. Mit Minister Schäuble habe er möglicherweise im Zusammenhang mit dem OGAW-Gesetz über Cum/Ex gesprochen und erläutert, wie diese Geschäfte abliefen. Über Cum/Cum sei dabei nicht geredet worden. 


Meister, seit Dezember 2013 im BMF, sagte, er könne sich nur zur Aufarbeitung der Cum/Ex-Fälle äußern, die von seinem Haus ernsthaft betrieben worden sei. Dazu habe der BFH mit einem Urteil vom April 2014 beigetragen und die rechtliche Grundlage für die Rückerstattung der zu Unrecht erstatteten Steuern gelegt. Das BMF sei diesem Verfahren beigetreten um Rechtssicherheit herzustellen und habe obsiegt. Es seien zwar noch Fragen offen, aber andere Gerichte hätten inzwischen die Rechtsauffassung des BMF bestätigt. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) habe mit Unterstützung des BMF den Eintritt der Verjährung bei allen Verdachtsfällen verhindert und so den Steuerausfall minimiert. Zur Höhe der Ausfälle könne niemand eine seriöse Aussage treffen. Dies werde erst möglich sein, sagte Meister, wenn alle Fälle aufgeklärt seien.



 Meister beklagte, dass bestimmte Rechtsanwälte und Steuerberater mit fragwürdiger, fast krimineller Energie solche Geschäfte gemacht hätten. Das Berufsethos dieser Leute sei "bedenklich". So sei in einem Schreiben von Rechtsanwälten an Schäuble das Vorgehen der Finanzverwaltung als "Pogromstimmung" bezeichnet worden. Sogar ordentliche Universitätsprofessoren hätten bei den Geschäften mitgemacht. Zur Rechtsauffassung des BMF sagte Meister, die Praktiken seien stets für unzulässig und nicht legal bewertet worden. Eine strafrechtliche Bewertung müsse jedoch von den Staatsanwaltschaften vorgenommen werden. "Die strafrechtliche Relevanz haben wir nicht zu beurteilen", sagte Meister. 


Auf der vorerst letzten öffentlichen Sitzung am Donnerstag will der Ausschuss als einzigen Zeugen den amtierenden Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) befragen.

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Deutscher Bundestag - Di., 14. Februar 2017