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Zoll Visite

Hauptzollamt Magdeburg: Zoll deckt Schwarzarbeit im Friseurhandwerk auf

Hauptzollamt Magdeburg - 5. februar 2018

Magdeburg (ots) - Amtsgericht Zerbst verurteilt Betreiberin eines Friseursalons in 29 Fällen zu einer Freiheitsstrafe

Im Zeitraum von Mitte Februar 2014 bis Ende Juli 2016 beschäftigte eine 34-jährige Friseurin aus Zerbst mehrere Arbeitnehmerinnen, ohne diese zur Sozialversicherung zu melden und Beiträge abzuführen. Durch eine Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung fiel die Betrugsmasche auf. Diese teilte dem Dessauer Zoll mit, dass die Friseurin keine Beitragsnachweise mehr eingereicht und auch keine Arbeitnehmer zur Sozialversicherung angemeldet habe. 

Im Sommer 2014 kontrollierten die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Dessau des Hauptzollamtes Magdeburg den Friseursalon. Die Prüfung bestätigte die Hinweise der Rentenversicherung. Das Unternehmen besaß nicht einmal eine Betriebsnummer. Zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes wurden durch die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau Durchsuchungsbeschlüsse beim Amtsgericht Zerbst beantragt. Bei der im Sommer durchgeführten Durchsuchung wurde Beweismaterial sichergestellt. Die anschließende Auswertung ergab, dass die Friseurin keine Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt hatte. Sie zahlte den Lohn an ihre Beschäftigten bar per Quittung ohne Aufzeichnung in der Buchführung aus.

Dadurch hinterzog die 34-Jährige Sozialversicherungs- und Berufsgenossenschaftsbeiträge von insgesamt rund 12.000 Euro. Die Friseurin wurde hierauf durch das Amtsgericht Zerbst im Dezember 2017 wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266 a Strafgesetzbuch in 29 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt.

Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung auf 2 Jahre ausgesetzt. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.