Magdeburg/Ärztekammer. Einstimmig und ohne Änderungen wurde der
vorgeschlagene Gesetzesentwurf zum Krebsregistergesetz im Landtag
beschlossen. Damit bündelt Sachsen-Anhalt die drei bisherigen Register
in einem zentralen Krebsregister, dessen Träger die Ärztekammer
Sachsen-Anhalt ist.
„Wir sind froh und erleichtert, dass der Landtag das Gesetz nun auf den
Weg gebracht hat. Krebserkrankungen sind die zweithäufigste Todesursache
in Deutschland.Mit der Regelung bekennt sich das Land zu unserem
gemeinsamen Ziel, die onkologische Versorgung im Land zukunftsorientiert
zu gestalten“, erklärt Dr. Simone Heinemann-Meerz (Foto), Präsidentin der
Ärztekammer Sachsen-Anhalt.
Die Ärztekammer hatte bereits im Jahr 2013 ihre Bereitschaft zum Aufbau
des Landeskrebsregisters signalisiert. Nachdem das Land im vergangenen
Jahr das Angebot aufgegriffen hat, liefen sofort die intensiven
Vorbereitungen und Abstimmungen zum Aufbau des Landesregisters an. So
gründete der Vorstand der Ärztekammer im Juni in einer außerordentlichen
Sitzung und 1. Gesellschafterversammlung die gemeinnützige
Krebsregistergesellschaft.
„Die Nähe des Registers zur Ärztekammer Sachsen-Anhalt fördert den
Dialog mit den an der Versorgung beteiligten Ärzten“, so Prof. Dr. Edgar
Strauch, Geschäftsführer der Klinische Krebsregister Sachsen-Anhalt
GmbH. Dabei verweist er auf die Ziele des Registers: „Die Arbeit des
Krebsregisters soll helfen, die Versorgung der Patienten mit
Tumorerkrankungen zu verbessern. Dazu wird das Register stärker als in
der Vergangenheit die Funktion des konstruktiv fragenstellenden
Dienstleisters für Ärzte, Patienten und Organisationen einnehmen“.
Der Zeitraum bis zum 01.01.2018 wird von der
Krebsregistergesellschaftgenutzt, um notwendige Aufbauarbeiten
umzusetzen, Patienten und Ärzte zu informieren und die Meldestrukturen
anzupassen.