header-placeholder


image header
image
front1

News Generalbundesanwalt.

17.03.2017 

Ermittlungsverfahren wegen des mutmaßlich geplanten Anschlags auf das Fußballländerspiel am 17. November 2015 in Hannover eingestellt

Die Bundesanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren wegen des mutmaßlich geplanten Anschlags auf das Fußballländerspiel am 17. November 2015 in Hannover gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt.

1. Ausgangspunkt für die Ermittlungen war ein Hinweis des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Danach plante eine Gruppe von mindestens fünf Attentätern Sprengstoffanschläge auf das Fußballländerspiel in Hannover sowie auf den öffentlichen Nahverkehr der Stadt. Der Anführer der Gruppe sollte dem Hinweis zufolge die Explosionen im Stadion filmen. Zu seiner Identität lagen keine nachrichtendienstlichen Erkenntnisse vor. Es wurde lediglich der Name eines angeblichen Mitglieds der Gruppe genannt. 

2. Die Ermittlungen erbrachten keine weiterführenden Erkenntnisse.

? Zu dem in dem Hinweis genannten Namen konnte keine tatverdächtige Person ausfindig gemacht werden. 

? Auch der Verdacht gegen Mohamad Hasan K. ließ sich nicht weiter erhärten. Mohamad Hasan K. war am 17. November 2015 als Ordner im Stadion eingesetzt und hatte dort von sich Filmaufnahmen mit islamistischem Inhalt gemacht. Vor diesem Hintergrund stand er in Verdacht, einer der möglichen Attentäter zu sein. Die weiteren Ermittlungen ergaben jedoch keine für den Tatvorwurf beweiserheblichen Erkenntnisse.

Sollten sich neue erfolgsversprechende Ermittlungsansätze ergeben, werden die Ermittlungen wieder aufgenommen.