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Marco Langhof Vorstandsvorsitzender Verband der IT  und Multimediaindustrie Sachsen Anhalt e  V

Magdeburg / ST: IT-Wirtschaft begrüßt Digitale Agenda des Landes

Die Digitale Agenda Sachsen-Anhalts ist ambitioniert – offenbart aber auch Kritikpunkte 


Magdeburg, 19. Dezember 2017 

Sachsen-Anhalts IT-Wirtschaft begrüßt die heute vom Landeskabinett verabschiedete Digitale Agenda. Die Landesregierung setzt sich ambitionierte Ziele für die kommenden Jahre. Auch sind die Schwerpunkte der Digitalen Agenda zukunftsweisend gewählt. 

Marco Langhof (Foto), Vorsitzender vom Verband der IT- und Multimediaindustrie Sachsen-Anhalt e. V. (VITM), sagt zur heute verabschiedeten Digitalen Agenda: 

„Es ist wichtig, dass das Land den Breitbandausbau weiter konsequent voranbringt und die erforderlichen Mittel in die digitale Infrastruktur investiert. Es ist erfreulich, dass die Landesregierung die Priorität hier beim Anschluss von Schulen, Hochschulen und Unternehmen legt. Sie sind der Ort, an dem der digitale Wandel vorangetrieben wird. Allerdings kann der Breitbandausbau nur einen Zwischenschritt sein. Hier darf das Land nicht stehenbleiben und muss die nächsten Schritte des digitalen Wandels mitgestalten. Zu begrüßen ist ebenfalls die Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen im Land, um den Weg zur Wirtschaft 4.0 mit zu ebnen. In diesem Zusammenhang ist auch die Ankündigung eines modernisierten Hochschulgesetzes zu begrüßen. Wenn das Land dem Anspruch einer noch besseren Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft gerecht wird, kann Sachsen-Anhalt auch hier einen Sprung nach vorn machen. Ganz besonders begrüßen wir die Festschreibung des Landeskonzeptes für die Schulen. Und natürlich die damit verbundene Überarbeitung der Fachlehrpläne. Hierbei gilt es darauf zu achten, dass wie vom Land angekündigt, nicht nur die Schüler, sondern auch die Lehrer qualifiziert werden.“ 

Langhof weiter: „Wo Licht ist, da ist auch Schatten. Zu kritisieren ist eines der Kernelemente, wenn es um die digitale Verwaltung geht. Das vorgelegte E-Government-Gesetz ist in der vorliegenden Fassung nicht geeignet, das Serviceangebot der öffentlichen Verwaltung strukturiert und nachhaltig aufzubauen. Die Konzeption des E-Government-Gesetzes lässt keine Verbindlichkeit in den formulierten Regelungen erkennen. Verbindlichkeit ist für Bürger und Unternehmer jedoch ein hohes Gut. Insbesondere für die Wirtschaft muss Sicherheit darüber geschaffen werden, wie welche Verfahren von wem realisiert werden. Hier muss dringend nachgearbeitet werden.