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Magdeburg: Wahlvorbereitungen laufen auf Hochtouren

Wahlen zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017:

Wahlplakate im Stadtgebiet deuten es an: Am 24. September wird der Deutsche Bundestag gewählt. Die organisatorischen Vorbereitungen dafür laufen seit geraumer Zeit. Der Beigeordnete für Umwelt, Personal und Allgemeine Verwaltung und Kreiswahlleiter, Holger Platz, sowie der Leiter des Wahlamtes, Dr. Tim Hoppe berichteten heute vor Medienvertretern über den Organisationsstand für den 69 – Magdeburg. Zu diesem gehören neben der kreisfreien Landeshauptstadt auch die Kommunen Schönebeck, Barby, Calbe (Saale) und Bördeland.
 
Wahlbenachrichtigung und Wahlberechtigte

Wahlberechtigt zur Bundestagswahl sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen seit mindestens drei Monaten eine Wohnung bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben und dürfen nicht ausdrücklich vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Das Wahlamt gibt bei Fragen dazu Auskunft.
 
Im gesamten Wahlkreis 69 sind ca. 238.300 Wahlberechtigte registriert. In der Landeshauptstadt Magdeburg sind zur Bundestagswahl am 24. September rund 190.500 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen an alle in das Wählerverzeichnis des Wahlkreises Magdeburg eingetragenen Wahlberechtigten erfolgt durch die Gemeinden. Der späteste Termin zur Zustellung der Wahlbenachrichtigung ist per Gesetz der 3. September 2017. In der Landeshauptstadt Magdeburg beginnt die Zustellung der Wahlbenachrichtigung Mitte dieser Woche.
 
Kreiswahlleiter Holger Platz: „Neben der Wahlbenachrichtigung erhält der Wahlberechtigte auch ein Merkblatt mit dem Hinweis, wo und wann die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich ist. Auf der Wahlbenachrichtigung sind unter anderem die Wahlbezirksnummer und die Wählerverzeichnisnummer sowie ein Barcode, der diese Nummern codiert, angegeben. Dieser wird für einen schnelleren Ablauf bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen benötigt. Neu in Magdeburg ist, dass sich auf dem Antragsformular zur Erteilung eines Wahlscheines ein QR-Code befindet, der es dem Wahlberechtigten ermöglicht, seinen Antrag über das Online-Portal abzugeben.“
 
„Wer bis zum 3. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss sich unbedingt in der darauffolgenden Woche in der Briefwahlstelle der Landeshauptstadt Magdeburg bzw. bei seiner entsprechenden Gemeinde melden. Dort kann im Wählerverzeichnis geprüft werden, ob der Bürger verzeichnet ist. Wer diese Frist versäumt, kann möglicherweise am 24. September nicht wählen", verdeutlicht Holger Platz die Konsequenzen.
 

Briefwahl

Die Briefwahlunterlagen können ganz bequem online beantragt werden. Der Online-Wahlscheinantrag ist unter www.magdeburg.de/info/briefwahl zu finden. In der Briefwahlstelle der Landeshauptstadt Magdeburg ist auch die Beantragung von Briefwahlunterlagen für Wahlberechtigte aus Magdeburg möglich. Das kann schriftlich, zum Beispiel unter Verwendung des mit der Wahlbenachrichtigung versandten Antrages (den Brief bitte ausreichend frankieren), per Telefax an 540 2821 oder per E-Mail an wahlamt@magdeburg.de erfolgen. Dabei müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift der Wahlberechtigten sowie die ggf. abweichende Anschrift, an die die Unterlagen versandt werden sollen, angegeben werden.
 
Außer bei einer E-Mail ist der Antrag eigenhändig zu unterschreiben. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Selbstverständlich können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen auch persönlich für Wahlberechtigte der Landeshauptstadt Magdeburg in der Briefwahlstelle bzw. von Wahlberechtigten aus Schönebeck, Barby, Calbe (Saale) und Bördeland in der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden.
 
Die Briefwahlstelle der Landeshauptstadt Magdeburg befindet sich im Katzensprung 2 und ist telefonisch unter den Rufnummern 540 2993 erreichbar. Geöffnet ist sie ab dem 4. September montags und mittwochs von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr, dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 20.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und am 22. September zusätzlich von 13.00 bis 18.00 Uhr.
 
Eine Briefwahl ist auch direkt in der Briefwahlstelle der Landeshauptstadt Magdeburg bzw. in den Gemeinden möglich. Briefwahlunterlagen werden bei Vorliegen einer Vollmacht auch an Dritte ausgehändigt, jedoch darf ein Bevollmächtigter lediglich für vier Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen beantragen. Ein Wählen in Vertretung ist dagegen nicht zulässig, denn das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
 
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis zum Freitag vor der Wahl (22. September 2017), 18.00 Uhr möglich. „Nur bei plötzlicher Erkrankung, die den Gang ins Wahllokal nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr gestellt werden", erklärt Holger Platz. „Dies ist für Wahlberechtigte der Landeshauptstadt Magdeburg nur in der Briefwahlstelle am Katzensprung möglich. Für die übrigen Wahlberechtigten des Wahlkreises 69 sind die jeweiligen Gemeinden Ansprechpartner.“
 
Wer durch Briefwahl wählen will, erhält außer dem Wahlschein folgende Briefwahlunterlagen:

- einen amtlichen Stimmzettel
- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag
- ein Merkblatt für die Briefwahl
- einen roten Wahlbriefumschlag zur unentgeltlichen Rücksendung des Wahlbriefes

 
Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief so rechtzeitig abgeschickt werden, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr im Wahlamt eingeht. Bei Postversand empfiehlt sich die Aufgabe bis zum Donnerstag vor der Wahl (21. September 2017).
 
Die Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG kostenfrei befördert. Wer seinen Wahlbrief aus dem Ausland abschickt, muss ihn ausreichend frankieren.
 

Wahllokale

Die Wahllokale im Wahlkreis sind am 24. September von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. In welchem der 209 Wahllokale die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben sollen, ist auf der persönlichen Wahlbenachrichtigung verzeichnet. „In diesem Wahllokal können die Bürger von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen, denn nur dort sind sie im Wählerverzeichnis eingetragen", erklärt der Kreiswahlleiter Holger Platz. Mit dem Wahlschein (aus den Briefwahlunterlagen) kann jedoch auch jedes Wahllokal innerhalb des Wahlkreises 69 aufgesucht werden.
 
Unter den 159 Wahllokalen im Stadtgebiet sind 131 Wahllokale barrierefrei. Das entspricht einem Anteil von 82 Prozent. Im Vergleich dazu lag der Anteil der barrierefreien Wahllokale bei der letzten Bundestagswahl bei 68 Prozent. Auf der Wahlseite der Landeshauptstadt Magdeburg im Internet unter www.magdeburg.de/wahlen ist eine Auflistung aller barrierefreien Wahllokale für die Ottostadt zu finden. In Schönebeck, Barby, Calbe (Saale) und Bördeland liegt der Anteil der barrierefreien Wahllokale im Durchschnitt bei 66 Prozent.
 
Anzahl der Stimmen und Stimmenverteilung

Zur Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen: eine Stimme kann er einer Person (Erststimme) geben, die andere einer Partei (Zweitstimme).
 
Die Auszählung der Stimmen erfolgt nach Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr durch die Wahlvorstände. Die Auszählung ist öffentlich. Die Auszählung der Briefwahlstimmen erfolgt ebenfalls öffentlich in der Berufsbildenden Schule Otto-von-Guericke (Am Krökentor 1b - 3). Hierfür kommen die Briefwahlvorstände ab 15.00 Uhr zum Einsatz.