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Wirtschafts News : Steuerfreiheit für Insolvenzunternehmen zügig in neues Gesetz gießen.




Wolfgang Steiger: Buchungsgewinne durch den Forderungsverzicht der Gläubiger müssen steuerfrei bleiben


Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung zügig einen Gesetzentwurf vorlegt, um in Schieflage geratene Unternehmen auch weiterhin von Steuern zu befreien, die während der Sanierung entstehen. „Die Finanzverwaltung hat mit der Gewährung von Steuerfreiheit auf Buchungsgewinne, die durch den Verzicht von Gläubigern auf ihre Forderungen entstehen, den Unternehmen die Chance gegeben durchzuatmen. In Sanierung befindliche Betriebe können dann leichter Arbeitsplätze erhalten, umstrukturieren und notwendige Investitionen in die Zukunft vornehmen, um wieder aus den roten Zahlen zu kommen. Wir brauchen in Deutschland auch endlich eine Kultur des Scheiterns. Das bedeutet, dass Unternehmer, die Risiken eingehen auch eine zweite Chance verdient haben. Und am Ende profitieren von einem Unternehmen, das den Turnaround schafft, alle - Unternehmer, Mitarbeiter und Finanzamt“, sagt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates. „Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes bedeutet nicht, dass es nicht möglich ist, Sanierungsgewinne steuerfrei zu stellen. Darüber muss jedoch das Parlament entscheiden.“

Für Insolvenzen hat der Richterspruch bis zur Neuregelung Konsequenzen, auch wenn in Ausnahmefällen mit einer sehr genauen Prüfung des Finanzamtes die Gewährung der Steuerfreiheit weiterhin möglich ist. „Der Aufwand ist vor allem bei der Insolvenz größerer Unternehmen für den Betrieb und das Finanzamt sehr groß. Deshalb ist zu befürchten, dass es eher zur Zerschlagung des Unternehmens kommt, wenn die Steuerlast hinzukommt. Angesichts der seit Jahren sinkenden Zahl von Unternehmen in Deutschland, brauchen wir hier schnell ein Gesetz, das Klarheit, Transparenz und Rechtssicherheit schafft“, fordert Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.