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csm Portrait Staatssekretaer Willingmann Copyright MW Andreas Lander 3952072f4e

Willingmann: "Meistergründungsprämie geht wie geplant in diesem Jahr an den Start".

Diskussion um Beschränkungen des Finanzministeriums für Haushalt 2017


"Die neue Meistergründungsprämie wird wie geplant in diesem Jahr eingeführt." Das erklärte Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann ( Foto ) nach der Kabinettsitzung heute in Magdeburg. Er reagierte damit auf Befürchtungen der Handwerkskammern, das Förderprogramm für Gründer und Nachfolger im Handwerk könnte aufgrund der vom Finanzministerium für 2017 erlassenen Haushaltsbeschränkungen auf Eis gelegt werden.

Willingmann: "Die Meistergründungsprämie ist als freiwillige Leistung zwar nicht von der jetzt beschlossenen Ausgabenbremse verschont. Gesperrt sind aber vorerst nur zehn Prozent im laufenden Jahr. Von den 2017 eingestellten 125.000 Euro dürfen also zehn Prozent vorerst nicht ausgegeben werden. Ich gehe aber davon aus, dass zum geplanten Start der Meistergründungsprämie zum Ende des zweiten Quartals 2017 die Beschränkungen durch das Finanzministerium wieder aufgehoben sind."

Der Minister betonte die große Bedeutung des neuen Förderprogramms für das Handwerk im Land: "Das Handwerk ist eine wichtige Stütze der Wirtschaft im Land. Mit der Meistergründungsprämie wollen wir einen starken Anreiz für Neugründungen und Firmennachfolgen setzen, gerade mit Blick auf die sinkende Zahl der Handwerksmeister und die wachsende Zahl anstehender Unternehmensübergaben. Wir unterstützen Gründer und Nachfolger, um Handwerksbetriebe und Arbeitsplätze zu sichern."

Hintergrund:

Die neue Meistergründungsprämie soll voraussichtlich zum Ende des zweiten Quartals 2017 starten. Derzeit wird die entsprechende Förderrichtlinie erarbeitet. Vorgesehen ist zunächst eine Laufzeit bis 2021. Die Förderung wird in den Jahren 2017 und 2018 aus Landesmitteln erfolgen - im aktuellen Doppelhaushalt sind dafür 125.000 Euro (2017) und 2,5 Millionen Euro (2018) eingestellt. Ab 2019 soll die Meistergründungsprämie aus Landesmitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gespeist werden.

Gefördert werden sollen Handwerker, die nach Ablegen der Meisterprüfung in Sachsen-Anhalt erstmalig einen Handwerksbetrieb neu gründen oder erstmalig einen Handwerksbetrieb übernehmen. Geplant ist eine Prämie in Höhe von 10.000 Euro, wenn für die Neugründung/Übernahme mindestens 15.000 Euro investiert werden, etwa in neue Maschinen und Anlagen.

Ende 2016 gab es in Sachsen-Anhalt insgesamt 27.119 Handwerksbetriebe - vor zehn Jahren waren es 29.472. Nach Angaben der Handwerkskammern Halle und  Magdeburg ist derzeit jeder zweite Betriebsinhaber älter als 50 Jahre.