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SACHSEN-ANHALT NEWS: Jobs für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen ermöglichen

Bernburg. Sachsen-Anhalt unterstützt mit zusätzlichen 100.000 Euro das Jobcenter Salzlandkreis dabei, schwerbehinderten Menschen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dafür hat gestern Petra Grimm-Benne (Foto), Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration, in Bernburg einen Zuwendungsbescheid übergeben. „Betroffene müssen die Chance bekommen, selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben zu können“, sagt Grimm-Benne. In Sachsen-Anhalt leben rund 3900 arbeitslos gemeldete schwerbehinderte Menschen, der Salzlandkreis zählt rund 340 (Stand September 2017).

Seit Beginn des Arbeitsmarktprogramms in Sachsen-Anhalt im Jahr 2016 konnten landesweit insgesamt 270 besonders betroffene schwerbehinderte Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Als besonders betroffen gelten schwerbehinderte Menschen unter anderem dann, wenn sie zur Ausübung ihrer Beschäftigung stetig einer besonderen Hilfe bedürfen und die Beschäftigung für Arbeitgeber stetig mit außergewöhnlichen Aufwendungen verbunden ist. Im Salzlandkreis bekamen bislang elf Frauen und Männer einen Arbeitsplatz, das Integrationsamt stellte dafür schon einmal 200.000 Euro zur Verfügung.

Thomas Holz, Betriebsleiter Jobcenter Salzlandkreis: „Die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Menschen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Dennoch bedarf es für diese Zielgruppe besonderer Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Für schwerbehinderte Frauen und Männer ist es ungleich schwieriger als für andere Erwerbslose, eine Arbeitslosigkeit zu beenden. Durch das Landesprogramm werden zusätzliche Anreize für Arbeitgeber geschaffen, schwerbehinderten Menschen eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.“ Die Einsatzgebiete erstrecken sich laut Holz vom Fahrdienst über Hausmeister-, Reinigungs- und Baudienste über den Büro-, Garten- und Küchenbereich bis hin zur Lagerwirtschaft.

Finanziert werden die Zuschüsse an die antragstellenden Arbeitgeber sowohl aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit als auch aus der sogenannten Ausgleichsabgabe. Das heißt: Solange private und Arbeitgeber der öffentlichen Hand die vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen nicht beschäftigen, haben sie je nach Betriebsgröße für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine Abgabe als Ausgleich zu entrichten. Das Fördervolumen für das aktuelle Arbeitsmarktprogramm aus dieser Ausgleichsabgabe wurde von fünf auf insgesamt rund elf Millionen Euro aufgestockt.

Hintergrund:

Arbeitgeber, die einen Arbeitsplatz mit einem besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen besetzen, erhalten neben Eingliederungszuschüssen der Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter zusätzlich Fördermittel aus der Ausgleichsabgabe. Über den Umfang der Förderung entscheiden die Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter. Sie beraten und zahlen die Förderung aus.